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und Gefahr besorgten. Mit der Verbreitung der Pressen, auch an kleinern Orten, und mit dem steigenden Bedürfnis der sich täglich erweiternden Lesewelt löst sich jedoch auch der Verlagshandel bald vielfach vom Buchdruck ab und wird schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts ein selbständiges Geschäft, wenn auch noch jahrhundertelang, wie schon früher angedeutet, im Volksmunde, ja selbst in amtlichen Schriftstücken, der Verleger und Drucker gleichbedeutende Begriffe bleiben. Die Thätigkeit der Drucker überwog auch noch für lange Zeit derart, daß beide Berufe nur schwer bestimmt gegeneinander abgegrenzt werden konnten. So heißt es in einem leipziger Ratserlasse von 1526, den Kirchhoff mitteilt: „Buchdrucker und andere, so pflegen Bücher zu verkaufen.“ Also trotz bereits fünfzigjähriger Praxis werden hier die Buchhändler noch mit den Druckern zusammengeworfen. Ganz ebenso ließ der Rat von Nürnberg 1537 allen „Buchdruckern“ den Verkauf eines von der frankfurter Messe eingeführten Schmachbüchleins „Fama“ verbieten.[1] Nun ist es von Nürnberg bekannt, daß hier die Buchführer auf dem Markt, vor den Kirchen und auf offener Straße schon vor der Reformation die neuen litterarischen Erscheinungen feilhielten. Erst am 14. September 1569, als der frankfurter Rat die zur Messe anwesenden Buchhändler vor sich beschied, bemerkte er am Schluß des Protokolls, „daß oberzehlte Personen nit allein Buchtrucker, sondern mehreren Theils zum Theill Buchhändler, zum Theill Buchführer seint.“ „Weither seint auch vil vnder solchen Typographis, die für sich selbst nichts, sondern allein mercenarie anderen, zum Theill auch Buchtruckern, zum Theill aber Buchhändlern und Verlegern trucken und die getruckten Exemplare denselben zustellen.“ Auch der kölner Rat unterschied 1578 die Buchhändler von den Buchdruckern.[2]

Wie große Druckereien, um den Anforderungen des Markts zu genügen, Bestellungen bei andern machten, so nahmen auch die Verleger vielfach fremde Pressen in ihren Dienst. In Straßburg unterschied man schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts zwischen „redelichen“, d. h. großen Druckereien, welche ausschließlich ihren eigenen Verlag druckten, und „gemeinen“, d. h. kleinen Druckereien, deren Pressen für Dritte arbeiteten. Jene standen natürlich höher als diese.[3] Diesen durch die Geschäftsentwickelung bedingten Fortschritt förderten außerdem noch praktische Erwägungen. Die eine Druckerei war für einen bestimmten Zweck


Fußnoten

  1. Archiv. I, 51, und Soden, Fr. von, Beiträge zur Geschichte der Reformation. Nürnberg 1855. S. 447.
  2. Frankfurter Stadtarchiv. Schreiben und Handlungen der Bücherinspektion zu Frankfurt a. M. Neun Bände Mskpt. Folio. I: 1569 bis 1617, 65 und 92–93. Ennen, L., Geschichte der Stadt Köln. V, 376.
  3. Schmidt, C., a. a. O. S. 78 u. 79.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/018&oldid=- (Version vom 1.8.2018)