Etwa zu Beginn der achtziger Jahre fangen die Unterscheidungen zwischen den verschiedenen, teilweise verwandten Gewerben an, und namentlich treten von da an die Buchdrucker und Buchführer in den Steuerbüchern zahlreich als selbständige, voneinander gesonderte Gewerbtreibende auf. Nur ausnahmsweise wird ein namhafterer augsburger Buchdrucker, wie der Briefmaler Krapfenstein, welcher von 1475 bis 1479 bei Günther Zainer gearbeitet hatte, noch 1486 als Schreiber aufgeführt; ein Beweis, wie lange noch einzelne Kreise an dieser für damals volkstümlich zu nennenden Bezeichnung der Buchdrucker festhielten.
Was sich nun von Augsburg aktenmäßig nachweisen läßt, das muß auch für andere große Städte Deutschlands gelten, da die innere und äußere Entwickelung der neuen Kunst überall dieselbe war. So z. B. für Straßburg, welches nicht nur der Mittelpunkt der elsässischen Druckerthätigkeit, sondern auch noch im 16. Jahrhundert eine Art Buchdruckerschule für Deutschland, Frankreich, Italien und die Schweiz bildete. Der hochverdiente straßburger Gelehrte C. Schmidt hat in seiner vortrefflichen Schrift: „Zur Geschichte der ältesten Bibliotheken und der ersten Buchdrucker zu Straßburg“, unter anderm eine Fülle von bisher unbekannten Thatsachen veröffentlicht, welche das vom Verfasser aus den augsburger Akten gezogene Material bestätigen und zugleich vervollständigen. Mehrere der ersten straßburger Drucker waren Goldschmiede, Maler, Kalligraphen. Als solche gehörten sie zur Goldschmiedezunft, die damals alle irgend einen künstlerischen Charakter tragenden Gewerbe umfaßte und ihre Stube in der Münstergasse, in dem Hause „Zur Stelz“ hatte. Schon frühe trifft man auf Drucker, Pressores, impressores librorum, von denen man nichts als den Namen kennt. Da nun die Verbreitung des Buchdrucks das Gewerbe der Kalligraphen beeinträchtigte, manche Druckereien auch zur Ausschmückung ihrer Erzeugnisse eigene Zeichner und Illuministen in ihre Dienste nahmen, so erlitt die Zunft „Zur Stelz“ durch Verminderung der Zahl ihrer Mitglieder so bedeutenden Schaden, daß die Beiträge für den Stubenzins erhöht werden mußten. Nach Schöpflin soll schon 1472 im Stadtrat „de lege et norma typographis praescribenda“ die Rede gewesen sein. Über den Gegenstand dieses Gesetzes erfährt man leider nichts; es scheint aber, daß man die Absicht hatte, die Drucker zünftig zu machen. Ein desfallsiger Beschluß wurde aber erst 1502 und auch nur
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 273. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/011&oldid=- (Version vom 1.8.2018)