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für 40 Thaler. Die Bedeutung der Geschäfte, welche Hermann in Frankreich für Rechnung der Firma Peter Schöffer in Mainz gemacht hatte, stellte sich bei seinem Tode deutlich heraus. Da Hermann in Frankreich nicht naturalisiert war, so fiel nach dem Droit d’aubaine seine ganze Hinterlassenschaft dem Staate anheim. Sofort eilten Schöffer und Hancquis, mit wirksamen Empfehlungsbriefen vom Kaiser Friedrich III. und dem Kurfürsten von Mainz an Ludwig XI. versehen, nach Paris, um die noch vorhandenen Bücher ausgeliefert und für die von ihrem Lager bereits verkauften eine Entschädigung zu erhalten. Ihre Bemühungen hatten den günstigsten Erfolg, denn in einer Ordonnanz vom 21. April 1475 befahl Ludwig XI., „daß in Berücksichtigung der Sorgfalt, mit welcher die Bittsteller die Kunst des Buchdrucks gefördert, und des Nutzens, welcher dem gemeinen Wesen aus dieser Kunst durch Verbreitung der Wissenschaft erwachsen, Konrad Hancquis und Peter Schöffer (sie werden als marchands bourgeois de la cité de Mayence bezeichnet) vom 1. Oktober 1475 an in jährlichen Raten von 800 Livres die verlangte Summe von 2425 Thalern 3 Sols tournois (nach heutigem Gelde etwa 11000 Franken) ausbezahlt erhalten sollten.“[1]

Schöffer selbst führte in Mainz das Geschäft weiter. Sein Gesellschafter Hancquis blieb zur Betreibung des Buchhandels in Paris zurück und erscheint dauernd erst 1480 wieder in Deutschland. Wann die pariser Filiale liquidiert wurde, ist unbekannt; jedenfalls bestand sie noch bis 1477, wie das aus der Unterschrift unter einem Exemplar des Augustinus’ „De Civitate Dei“ hervorgeht. Da jedoch seit 1470 in Paris Druckereien bestanden und die neue Kunst sich auch in Frankreich rasch verbreitete, so zog Schöffer vor, sein pariser Geschäft nicht länger fortzusetzen, und beschränkte seine Thätigkeit auf die Heimat, wo die ebenfalls rasch zunehmende Konkurrenz auch höhere Ansprüche an seinen Unternehmungsgeist stellte.

Im Jahre 1476 kaufte er zu dem ihm bereits als Erbteil seiner Frau zugefallenen Hause „Zum Humbrecht“ ein größeres darangrenzendes Gebäude, den „Hof zum Korb“. Unter den Urkunden, die sich leider nur vereinzelt über Schöffer vorfinden, wirft ein Vertrag, den er am 24. Juli 1477 mit seinem Schwager Johann Fust abschloß, auch einiges Licht auf seine buchhändlerische Thätigkeit. Fust, welchem als Erbteil an der väterlichen Druckerei 180 auf Papier und 20 auf Pergament


Fußnoten

  1. Catalogue de la Bibliothèque de la Vallière, Addit. p. 26, und Lambinet, Origines de l’Imprimerie, p. 228.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_02.djvu/008&oldid=- (Version vom 1.8.2018)