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Heinrich Rantzau: Geschichte des Dithmarscher Krieges

die sie im Notfalls zur Verstärkung des Heeres verwenden sollten.

Nach drei Tagen kamen die Dithmarscher Gesandten ins Lager zurück und überreichten eine Antwort auf die Friedensbedingungen: „Bei Gott und allen Heiligen bäten sie mit Unterwürfigkeit, man möge sie, ihre Weiber, Kinder, Witwen und Waisen in Treue aufnehmen und nicht mit verderbender Hand gegen sie verfahren. Was die ersten Bedingungen beträfe, hieß es, so würden sie sie dem Wortlaute nach getreu befolgen. Es wäre ihnen aber unmöglich, die Kosten des Krieges 600 000 Taler Goldgulden zu bezahlen, da der größte Teil der Einwohner aller Güter und fahrenden Habe beraubt, alle Häuser verbrannt und alle Getreidefelder verwüstet wären. Das wenige, was ihre Weiber und Kinder auf der Flucht gerettet hätten, würde nicht einmal hinreichen, ihrer eigenen Not abzuhelfen. Ebenso dünke es ihnen zu hart, die Befestigungen und Bollwerke niederzureißen, und andere Burgen wieder aufbauen zu sollen, deren Unterhaltung ihnen auch obliegen sollte. Diese scharfen Maßregeln würden sie zugrunde richten und aus dem Vaterlande vertreiben. Was die Gerichtsverwaltung, Jagd und Fischerei beträfe, so hätten sie nichts gegen die Bestimmungen einzuwenden. Auch alle Waffen und Kriegsgeräte würden sie ohne Sträuben herausgeben, dagegen bäten sie demütig und fußfällig, daß sie hinsichtlich der jährlichen Abgaben von Acker und Weiden die gleiche Freiheit genießen möchten, wie die Friesen und Einwohner der Kremper- und Wilstermarsch. Ebenso bäten sie, nicht mit Frohnleistungen beschwert zu werden und ihre Besitzungen als freies Eigentum gebrauchen zu dürfen. Alle Diplome und Privilegien würden sie ausliefern und dasjenige, was aus irgend einem Grunde zurückbliebe, sollte verbrannt oder auf andere Weise vernichtet werden. Die Ausübung der Gerichtspflege überließen sie der Entscheidung und dem Gutdünken der Fürsten, doch möchte man ihnen die Bitte gewähren, ihren Gerichtshof in Eiderstedt zusammentreten zu lassen und bei ungehinderter Appellation an die Fürsten, Streitigkeiten nach dem geschriebenen Landrechte schlichten zu dürfen. Das Bündnis, das sie ehemals

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Heinrich Rantzau: Geschichte des Dithmarscher Krieges. Heider Anzeiger G. m. b. H., Heide 1914, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dithmarscher_Krieges.djvu/096&oldid=- (Version vom 18.4.2023)