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Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3

Lehen getragen habe, um eine Summe von neunhundert und fünf und dreißig schwere Gulden[1]. Diesen Verkauf genehmigte der Erzbischof durch eine besondere Urkunde[2] und verzichtete zum Vortheil der gemeinen Dompräsenz auf alle ihm und dem Erzstift darauf zukommenden Rechte, doch solle auch für ihn zu ewigen Zeiten ein Anniversar in der Domkirche mit Messe und Vigilien gehalten werden. Von dieser Zeit an blieb die Hoheit über den Ort Mombach und die hattenberger Mühlen bis in unsere Tage bei der Präsenz des mainzer Domkapitels. Ein Domherr führte den Titel eines Amtmanns und ein ihm untergeordneter Beamter die Besorgung der Geschäfte.

Das Patronatsrecht zu Mombach gehörte dem mainzer Petersstift und muß ihm von seiner Gründung an zugehört haben. Dorf und Gemarkung lag in seiner stiftischen Immunität und gehörte zur Pfarrei des Stifts. Es oder vielmehr sein Stiftscustos bezog von seinem Zehnten drei Viertel und ein Viertel das mainzer Victorsstift. Selbst dieses Viertel brachte das Peterstift schon am 20. Januar 1256 an sich, wo ihm das Victorstift solches gegen jährlich ihm zu reichende sechs Malter Korn förmlich abgetreten hat[3]. Das Peterstift war über die Ausübung dieses Patronatsrechts und die ihm desfalls aufliegenden Pflichten mit der Gemeinde von Mombach durch Jahrhunderte in Händel. Im Ort Mombach war zwar eine dem heil. Nicolaus geweihte Kapelle, allein es scheint, daß es dem Stift zu lästig gewesen, darin wegen der Entfernung den Gottesdienst zu halten, und die


  1. Ungedruckt nach einer vor mir liegenden Abschrift.
  2. Desgleichen.
  3. Eine ungedruckte Urkunde, wovon ich eine Abschrift besitze.
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Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3. Mainz 1847, Seite 463. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_der_Stadt_Mainz_3_463.jpg&oldid=- (Version vom 28.11.2016)