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Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3

werden. Auch der Lehenträger Arnold von Unbescheiden bekannte am 25. Januar a. J. durch Urkunde, daß, so lange er lebe, er dieses Mannlehen nicht verpfänden, verkaufen oder veräußern werde, und nach seinem Tode seine Erben sich keines Rechts dazu anmaßen, sondern es nach dem Willen seines Herrn der Dompräsenz zufallen sollte[1]. Der nemliche Arnold von Unbescheiden verkaufte fünf Jahre darauf, am 21. Januar 1347, das ganze Lehen an das Domkapitel für 220 Pfund Heller[2]. Zu diesem Verkauf hatte am nemlichen Tage der Lehensherr Erzbischof Heinrich seine Einwilligung gegeben[3]. Als der Arnold von Unbescheiden gestorben, überließen auch seine Erben am Mittwoch vor Matthiastag, den 21. Sept. 1355, dem Erzbischof Gerlach alle Rechte, die ihnen auf dessen Lehen von Mombach und die obere Hattenmühle zustehen könnten[4]. Dieser Erzbischof genehmigte hierauf durch eine Urkunde vom 27ten September n. J. die Ueberlassung des Dorfs Mombach und Mühle mit allen damit verbundenen Rechten und Zubehörungen an das Domkapitel[5]. Vier Jahre darauf erkaufte die Präsenz des mainzer Domkapitels am Freitag nach Michaelstag, den 29. Sept. 1359, von dem mainzer Patrizier zum Dusberg und seiner Frau auch die untere Hattenmühle unter Zustimmung des Erzbischofs Gerlach zur gemeinen Präsenz, mit allem, was dazu gehöre, wie er und seine Voreltern solche bisher von den Erzbischöfen zu


  1. Ist ungedruckt und in Abschrift in meinen Händen.
  2. In Gudenus Cod. dipl. III. 336.
  3. Ungedruckt und die Abschrift liegt vor mir.
  4. In Gudenus Cod. dipl. III. 390.
  5. Gudenus l. c. 391.
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Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3. Mainz 1847, Seite 462. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_der_Stadt_Mainz_3_462.jpg&oldid=- (Version vom 28.11.2016)