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Marne abgetrennten Stücke wieder mit denselben vereinigt, und außer ihnen Albersdorf, Nordhastedt und Hemmingstedt zum Südertheil gelegt; nur Wörden ward in eine nördliche und südliche Hälfte getheilt, jede mit einem Kirchspielvogt an der Spitze. Eben so kamen Weslingburen, Heide, Weddingstedt zu Norderdithmarschen: die sonst von Norderdithmarschen umschlossene Bauernschaft Fedderingen blieb zur Ausgleichung beim Süden. Der Landvogt des Mitteltheils Dr. Henning Boie ward nur nicht völlig quiescirt, die Verwaltung ging an Christian Boie in Lunden über, der sich 1582 Landvogt der Gerichte zu Heide und Lunden nennt. Die Gerichte wurden neu geordnet, so daß die Landvögte selb zwölfte zu Gericht saßen, die Kirchspielvogteien zu Windbergen und die eine zu Lunden eingingen, so wie es bis 1866 geblieben ist.

Hatte schon die Gerichtsordnung des Herzog Adolf 1579 sehr unerfreuliche Schlaglichter auf die inneren Zustände des Landes fallen lassen, so thut das nicht minder eine Verordnung von 1584 über den im Lande getriebenen Wucher; eine Verordnung, die Neocorus mit dem Stoßseufzer begleitet, es sei zu wünschen, daß ihr strenger nachgelebt werde. Der Herzog spricht von der unverzeihlichen Weise, wie man seine Nachsicht gegen die Schuldner ausgebeutet, Abhandlung der Schuld herbeigeführt, wo gar keine Zahlungsunfähigkeit stattfand, daß man durch betrügliche Ausflüchte die Gläubiger hinzuhalten und ehrliche Leute um das Ihrige zu bringen gesucht habe. Landvogt und Räthe werden angewiesen, den Creditoren streng zur Seite zu stehen und Brief und Siegel aufrecht zu erhalten. Daneben wird eine gewissenlose Weise die gesammte Habe zu verpfänden gerügt, indem man von Verschiedenen Geldsummen aufnahm, die den Werth der Güter um das Doppelte und Dreifache überstiegen. Der Herzog verbietet das unter der ernstlichsten Strafe, befiehlt das einzelne verpfändete Grundstück namhaft zu machen, und bestimmt, daß allemal die ältere Verpfändung der jüngern vorgehe. Er heißt dem Wucher energisch entgegenzutreten, da man im Kornhandel den Armen ein Drittel mehr abnehme, als das Korn gegolten, und ihnen 100, ja 200

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/153&oldid=- (Version vom 14.6.2018)