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Hof dar, der erst 1750 geteilt wurde; jetzt befinden sich (seit 1928) beide Häuser wieder in einer Hand. Hs.–Nr. 16 wurde erst 1757 von dem Haupthof Nr. 15 abgetrennt, stand nach 1848 längere Zeit leer und wurde dann abgebrochen. Das Ochsenhirtenhaus ging nach 1757 in Privatbesitz über. Erst im vorigen Jahrhundert setzten Neubauten ein; noch vor 1829 wurde das Haus Nr. 20 erbaut, 1829 Nr. 21, 1833 Nr. 22 (das Schulhaus), 1849 Nr. 23, 1867 Nr. 24 und 25, 1869 Nr. 26, 1921 Nr. 27. – Um 1808 gab es im Dorf 19 Feuerstellen, einschließlich der Hofhäuser, mit 23 Familien, im ganzen 107 Seelen. Bei der letzten Volkszählung waren es 120 Einwohner.

 Das Nürnberger Pflegamt Lichtenau übte die Gemeindeherrschaft und darum auch den Kirchweihschutz aus. Der Einspruch des Markgrafen wurde um 1560 vom Reichskammergericht abgewiesen. Die Kirchweih wurde wie in Sachsen gefeiert. Dem Dorfe stand ein gewählter Bürgermeister vor; eine schriftlich niedergelegte Dorfordnung war nicht vorhanden. Im Ort befand sich seit längerem eine Wirtschaft mit Erbschankrecht. – Strittig war die höhere Gerichtsbarkeit, die Fraisch. Nürnberg nahm sie, wohl mit Recht, in Anspruch, während der Markgraf sie wiederholt mit Gewalt in seine Hände zu bringen suchte.

 Nach einem Bericht von 1748 besaß das Dorf an Gemeindenutzungen: Einen an den Rosenberg stoßenden Wasen, Kalchlaich genannt, einen Wasen am Weg nach Lichtenau; 50 Morgen Holz, das Ossig am Weg nach Oberbach, gemeinsam mit Oberrammersdorf; 2 Morgen Holz am Rosenberg, bei 2 Morgen Weiher, bei 1/4 Tagwerk Hirtenwiese und 2 Tagwerk Ochsenwiese am Schwemmweiher. „Die Ochsenwiese genießt, wer den Ochsen (Gemeindestier) hält, eine Pflicht, die in den Höfen reihum geht.“ – 1773 kaufte die Gemeinde die Lichtenauischen Erbzinshölzer im Rosenberg; 1779 hatte sie einen Streit mit Oberrammersdorf wegen der Holznutzung im Ossig. – Im Jahre 1808 werden als Gemeinbesitz aufgeführt: 8 Weiher, 16 Morgen Hutplatz, 32 Morgen Wald. Beigefügt ist, daß es in der Gemeinde immer „Teilungsstreitigkeiten“ gebe; offenbar wollten die einen das Gemeindeland aufteilen, wie es um jene Zeit fast überall geschah, während die anderen sich ablehnend verhielten. Das Hutrecht erstreckte sich anscheinend nur auf die Flurmarkung.

 An Grundherrschaften waren einst zu verzeichnen: Das Almosenamt Nürnberg über 6 Höfe und Güter, das Vogteiamt Merkendorf für den Markgrafen über 4, das Hofkastenamt Ansbach für das Kloster Heilsbronn über 1, die Pfarrei Immeldorf über 1, die Freiherren v. Förster über 1 Anwesen.