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VII. Wirtschaftliche und gesundheitliche Verhältnisse

1. Die Landwirtschaft

 Die Bewohner des Pfarrbezirkes von Sachsen haben von Anfang an durchaus Landwirtschaft getrieben. Daran hat sich bis heute nur wenig geändert. Einige gewerbliche Betriebe treten nicht besonders hervor und sind fast immer irgendwie mit Landwirtschaft verbunden. Auch Leute, die als Arbeiter auswärts tätig sind, suchen meist ein wenn auch noch so kleines Stück Land selbst oder durch ihre Angehörigen zu bewirtschaften. Die Landwirtschaft gibt der ganzen Bevölkerung ihr Gepräge.

 Die älteste Form des landwirtschaftlichen Betriebes war auch bei uns wie anderwärts der große Bauernhof. Man findet solche Großhöfe jetzt nur noch selten, da sie in der Regel schon frühzeitig geteilt und zu Halbhöfen gemacht, sehr häufig auch noch weiter in kleine und kleinste Güter zerlegt wurden. Die neuere Zeit hat dazu noch die Güterzerschlagung gebracht, wodurch manche Höfe ganz aufgelöst oder durch große Verkäufe zu kleinen Besitzungen herabgewürdigt wurden. Umgekehrt haben dadurch kleine Güter sich emporgeschwungen und sind zu Höfen geworden, wenn auch der Kleinbesitz im allgemeinen vorherrschend wurde. Auch sonst sind durch Käufe und Verkäufe in dem Grundbestand der alten Höfe die weitgehendsten Änderungen herbeigeführt worden.

 Nur der Besitzer eines Großhofes hieß ursprünglich „Bauer“. Wo der Hof geteilt wurde, ist in den alten Urkunden stets von „Halbhöfen“ und „Halbbauern“ die Rede, wobei aber diese halben Höfe immer noch sehr stattliche und nach unseren neuzeitlichen Begriffen große Höfe bildeten. Erst mit der Zeit wurden diese Namen abgeschwächt, und es wurde dann jeder Besitzer eines größeren Anwesens Bauer genannt, während die Inhaber kleinerer Anwesen als „Gütler“ bezeichnet wurden, da der Kleinhof als „Gut“ betrachtet wurde. Letztere führen gelegentlich auch den Namen „Söldner“ oder „Köbler“. Mitunter kommt in der Zeit vor etwa 200 Jahren auch die Benennung „Viertelshof“ und „Dreiviertelshof“ vor. Die Bezeichnungen Bauer und Gütler wurden in der Folgezeit nicht immer scharf voneinander geschieden, so daß die verschiedenen Besitzer ein und desselben Anwesens nicht selten bald als Gütler, bald als Bauern benannt werden. In der Gegenwart ist der Name Bauer für alle Erbhofbesitzer gesetzlich festgelegt, während die Inhaber geringerer Grundwerte den Titel „Landwirte“ führen. Ein Haus ohne jeden weiteren Grundbesitz erscheint in den Katastern des vorigen Jahrhunderts als „Leerhaus“, auch wenn es bewohnt war.