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überdies nur im Winter statthatte. Ärmere Kinder konnten das Schulgeld überhaupt nicht beibringen. Der Wert des Geldes sank zudem mit der Zeit immer mehr und damit auch das Einkommen des Lehrers. Eine Abhilfe brachte, wie schon gesagt wurde, die Verbindung mit dem Kirchendienste, der in jener Zeit durchaus nicht gering besoldet war, aber freilich auch mit der Zeit infolge der Geldentwertung sehr einbüßte. So mußten nach und nach andere Hilfsquellen flüssig gemacht werden. Eine Aufbesserung von 12 fl., die noch vor der Bereinigung mit dem Kirchendienst aus der Sebastians-Bruderschafts-Stiftung gewährt wurde und damals einen Kaufwert von etwa 300 RM bedeutete, nahm um 1578, als die Schulstelle gerade erledigt war, der damalige Pfleger von Lichtenau weg und wendete sie dem Lichtenauer Schulmeister zu, wie schon erwähnt wurde. In späterer Zeit übernahm die Kirchenstiftung das Schulgeld für arme Kinder und hielt so den Lehrer schadlos. Auch gewährte sie ihm eine Zulage von 16 fl. (damals etwa 150 RM im Werte) und erhöhte sie 1758 bei der Einführung der Sommerschule auf 24 fl. Anfangs mußten die Lehrer auch noch für die Beheizung der Schulzimmer selbst aufkommen, bis 1736 die Regierung den Gemeinden die Lieferung des nötigen Schulholzes zur Pflicht machte. Auch wenn man die Einkünfte aus dem Mesnerdienst (Genuß von zwei Wiesen, vier jährliche Sammlungen, Gebühren bei Taufen, Trauungen und Beerdigungen, Wohnung im Mesnerhause) dazunimmt, wird man immer nur ein bescheidenes Einkommen errechnen können. So bezifferte Lehrer Traumüller im Jahre 1740 sein Einkommen (außer der freien Wohnung) auf nur 161 fl., Lehrer Leitner 1808 auf 300 fl. Gewiß besaß damals das Geld gegen heute einen bedeutend höheren Kaufwert, der nicht übersehen werden darf; aber trotzdem lassen sich kaum mehr als etwa 1800 RM nach heutigem Werte errechnen. Auch diese Summe sank mit dem fortschreitenden Sinken des Geldwertes, so daß schließlich doch der Staat eingreifen und seinerseits für eine Besserung des Schuleinkommens Sorge tragen mußte. Doch erfolgte das erst in neuerer Zeit und nur ganz langsam. Nach der Revolution übernahm der Staat 1919 die gesamte Lehrerbesoldung unter gleichzeitiger Abtrennung des Kirchendienstes vom Schuldienste. Den Gemeinden verblieb nur noch die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulgebäude.

 Bezüglich des Kirchendienstes war man schon früher den Lehrern in einzelnen Punkten entgegengekommen. So wurde in Sachsen schon 1874 das Gebetläuten und Uhraufziehen einer eigenen Person auf Kosten der Kirchenkasse übertragen. 1919 mußte dann wieder ein besonderer Mesnerdienst eingerichtet werden.