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VI. Das Schulwesen

1. Die Schule in Sachsen

a) Die Lehrer

 Es ist bekannt, wie sehr Luther einst auf die Errichtung von Schulen drang, für Knaben und Mädchen, in Stadt und Land. Schulen auf dem Lande waren bis dahin fast völlig unbekannt; in den Städten gab es zwar einzelne Schulen, aber es waren zumeist Lateinschulen, in denen der Unterricht in der lateinischen Sprache voranstand. Was Luther meinte, waren richtige deutsche Volksschulen, in denen als wichtigstes Fach Gottes Wort gelehrt werden sollte. So drängte er schon 1524 in seiner Schrift an die Ratsherren auf die Einführung solcher Schulen, und 1530 hielt er auf der Coburg eine Predigt darüber, „daß man Kinder zur Schule halten solle“. Voran den Pfarrern wurde es an das Herz gelegt, in den Gemeinden regelmäßigen Schulunterricht zu erteilen. Die markgräfliche Kapitelsordnung von 1556 legte den Pfarrern das Schulhalten ausdrücklich als Pflicht auf. Dieser Pflicht nachzukommen war freilich nicht so leicht, da die Pfarrer in jener Zeit neben ihrer geistlichen Amtstätigkeit auch noch den vollen landwirtschaftlichen Betrieb ihres Pfarrhofes zu leiten hatten. Anderseits wurde freilich auch in der Schule noch recht wenig gefordert; es genügte, wenn die Kinder einigermaßen lesen und schreiben und dazu noch etwas rechnen konnten, und wenn im übrigen der religiöse Lehrstoff gut eingeprägt wurde, was den Pfarrern selbst am Herzen liegen mußte.

 Auch in Sachsen waren die Pfarrer die ersten Lehrer in der Schule. Genaueres wird uns allerdings hierüber nicht berichtet; wir hören nur gelegentlich, daß die Schule im Pfarrhause gehalten wurde, und zwar in dem unteren Zimmer (nicht des jetzigen, sondern des alten Pfarrhauses). Ausdrücklich wird es uns bezeugt von Pfarrer Kißling (1561–1576), der eben darum das nötige Holz zur Beheizung des Schulzimmers von der Gemeinde verlangte. Später wurde es allerdings dem Pfarrer „zu beschwerlich“, wohl wegen seines Alters und der sonstigen Arbeit. Er beantragte deshalb die Aufstellung eines eigenen Lehrers, eines „Schulmeisters“, wie damals der ehrenvolle Titel im Sinne eines „Meisters der Schule“ lautete. Es wurde daraufhin auch der erste Lehrer in Sachsen angestellt in der Person des Joachim Schreyer. Wann dieser nach Sachsen kam, steht nicht fest. Jedenfalls war er nur ganz kurz in Sachsen, denn schon im Jahre 1565 kommt ein anderer Lehrer vor, Joachim Christoph Schmidt. Dieser wurde 1575 vom Pfleger in Lichtenau „abgeschafft“,