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 Nach der Revolution von 1918 wurde der weltliche Kirchendienst vom Schuldienst abgetrennt. Das bedingte auch eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Kirchengemeinde und den beteiligten Schulgemeinden. Alle Einkünfte aus dem weltlichen Kirchendienst fielen von selbst an die Kirchenstiftung zurück. Soweit es sich um Gebühren für Amtshandlungen und um öffentliche Sammlungen handelte, wurden sie ohne weiteres dem Mesnerdienste zugewiesen. Zwei Grundstücke, die ebenfalls zum Kirchendienst gehörten, wurden im Grundbuche zwar nicht ohne weiteres auf die Kirchenstiftung überschrieben, aber mit dem vollen Nutzungsrecht der Stiftung belastet. Es ist das ein Acker am Milmersdorfer Weg und eine Stegwiese bei Volkersdorf mit einer Gesamtfläche von 1,96 Tgw. (0,668 ha). Schwieriger gestaltete sich die Auseinandersetzung wegen des Schulhauses. Ursprünglich war es das Mesnerhaus, in das die Schule hineinverlegt worden war und das wiederholt für die Zwecke der Schule umgebaut wurde, bis schließlich ein ganz neues Schulhaus an Stelle des alten errichtet wurde. Rechtlich war und blieb es das Mesnerhaus trotz aller Veränderungen. Aber die Schulgemeinden hatten doch erhebliche Aufwendungen für den Ausbau des Hauses zu schulischen Zwecken und schließlich für den Neubau gemacht, wenn auch in früherer Zeit die Hauptkosten durch die Sebastiansstiftung und teilweise auch durch die Kirchengemeinde und Kirchenstiftung bestritten wurden. Es trafen also hier schulgemeindliche und kirchliche Belange zusammen. Auf einer Tagfahrt am 10. Mai 1921, bei der Kirchenamtmann Rohmeder und ein Vertreter des Bezirksamts, dann die Kirchenverwaltung und der verstärkte Gemeinderat zugegen waren, wurde nach eingehender Verhandlung folgendes beschlossen: Das Haus soll den Gemeinden weiter für die Schule und als Wohnung für Lehrer überlassen werden, doch soll jährlich aus der vom Lehrer zu leistenden Mietentschädigung ein angemessener Betrag an die Kirchenstiftung hinüberbezahlt werden. Dieser Betrag wurde damals auf jährlich 300 M festgesetzt, später (1927) auf 60% der Jahresmiete. Die Unterhaltung des Gebäudes obliegt, solange es für Schulzwecke benützt wird, den beteiligten politischen Gemeinden laut gesetzlicher Vorschrift. Der Kirche verbleibt unter allen Umständen das Recht, die Schulsäle für die Religionsstunden, den Konfirmandenunterricht und „sonstige kirchliche Zwecke“ unentgeltlich und während der Heizperiode in geheiztem Zustande zu benützen.

 Zur Zeit besitzt die Kirchenstiftung folgende Grundstücke:

Die Kirche in Sachsen mit Turm und Kirchhof 1,04 Tgw.
Die Kirche in Neukirchen 0,05