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geführt und für die Beibringung der nötigen Mittel gesorgt, soweit nicht die Kirchenstiftung selbst einzutreten in der Lage war. Freilich aus eigenen Mitteln konnte das Stift nur selten etwas leisten, da seine Einkünfte schon anderweitig stark in Anspruch genommen waren; aber der Markgraf stellte immer wieder das nötige Bauholz aus seinen Wäldern zur Verfügung, auch andere Baumaterialien und mitunter sogar bares Geld, dieses allerdings lieber aus anderen Kassen (Sammlungen, Hilfsgeldern u. ä.) als aus seiner Tasche. Wie ernst es ihm mit seiner Hilfe für die kirchlichen Gebäude war, zeigt die Konsistorialordnung von 1594, worin er ganz allgemein für alle markgräflichen Pfarreien die Baupflicht übernahm, sofern und soweit nicht die Kirchenstiftungen oder andere verpflichtete Kassen dafür aufzukommen in der Lage waren.

 Als nach dem Dreißigjährigen Kriege das niedergebrannte Pfarrhaus wieder aufgebaut werden sollte, gab die Stadt Nürnberg beschlußmäßig die Erklärung ab, daß die Baupflicht dem Markgrafen zustehe, der sie auch schon 1617 auf sich genommen habe, denn das Bauen hänge mit dem Patronatsrecht zusammen. Wie dann der Markgraf tatsächlich für den Wiederaufbau des Pfarrhauses sorgte, ist bereits im vorigen Abschnitt dargelegt worden. Später freilich, als es sich nur um Reparaturen handelte, die aus der Kirchenstiftung selbst bestritten werden konnten, besann sich Nürnberg wieder auf seine Gerechtsame, wollte allein und selbständig die Bauvornahmen leiten und frei über die Mittel der Kirche verfügen.

 Es stand demnach mit der Baupflicht an Kirche und Pfarrhaus in Sachsen so, wie i. J. 1702 der Stiftsverwalter an den Markgrafen berichtete, daß die gesamte Baulast – neben der Kirchenstiftung – stets vom Stift getragen worden sei, wozu auch noch gutwillige Beiträge der Eingepfarrten gekommen seien. Darum trage eine 1687 umgegossene Glocke das markgräfliche Wappen und die Aufschrift: Christian Albertus Princeps (Fürst Christian Albrecht); ebenso sei bei der Erneuerung des Kirchturms 1699 auf der Turmfahne Name und Wappen des Fürsten angebracht worden. Nürnberg oder Lichtenau habe nicht das Geringste jemals beigetragen.

 Alle Hoheitsrechte und Pflichten des Markgrafen gingen im Jahre 1792 an die preußische Regierung über und von dieser im Jahre 1806 an den bayerischen Staat. Dieser lehnte zunächst die Baupflicht ab, als die Kirchenstiftung ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Schon 1856 beschloß deshalb die Kirchenverwaltung den Rechtsweg zu beschreiten und die staatliche Finanzverwaltung auf Erfüllung ihrer Baupflicht einzuklagen. Doch ist damals die Klage aus unbekannten Gründen unterblieben. Aber 1884 wurde die Frage aufs neue brennend, weil das Pfarrhaus immer ruinöser