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von Sachsen von alters her zum Stift gehörte und der geistlichen Gerichtsbarkeit in Ansbach unterstand. Dagegen behauptete das Almosenamt zu Nürnberg, daß ihm als Grundherrn über den Pfarrhof dieses Recht zustehe. So oft nun ein Pfarrer starb, beeilten sich beide Teile, ihr Recht zu wahren. Nur lag Ansbach näher bei Sachsen als Nürnberg, so daß das Stiftsamt regelmäßig zuvorkam und den Nachlaß versiegeln, auch die Akten des Pfarramts rasch nach Ansbach bringen konnte. Das Almosenamt mußte sich stets mit einem nachträglichen Protest begnügen, wie 1716 und 1740.

 Die Nürnberger hatten, wie schon erwähnt wurde, in ihrem Gebiete die Ordnung eingeführt, daß gefallene Brautleute mit einem Strohkranz zur Trauung gehen mußten. Da im Markgrafentum diese Ordnung nicht bestand und da Ansbach die Kirche von Sachsen als sein Eigentum erklärte, so verbot es, daß Brautleute mit Strohkränzen zur Kirche kämen. Aber Lichtenau suchte mit Gewalt die Nürnberger Ordnung in Sachsen durchzusetzen. Als im Jahre 1590 wieder solch ein Fall vorlag, bot Lichtenau nicht weniger als 100 Hackenschützen und 50 Reiter auf, um das Tragen des Strohkranzes in der Kirche von Sachsen zu erzwingen. Alle markgräflichen Proteste ließ Nürnberg unbeachtet. Erst im Jahre 1661 einigte man sich auf die von Ansbach schon 50 Jahre vorher vorgeschlagene Ordnung, daß der Strohkranz bis zur Kirchentüre getragen, dort abgelegt und erst nach der Trauung beim Verlassen des Gotteshauses wieder aufgenommen werde. Das galt natürlich nur für die nürnbergischen Untertanen; die markgräflichen brauchten überhaupt keinen Strohkranz zu tragen.

 Es war alte Sitte, daß der Hochzeitszug von Spielleuten begleitet wurde, wenn er zur Trauung in die Kirche zog. Die Spielleute machten dann vor dem Kirchhoftor halt und warteten, bis der Zug wieder herauskam. In Lichtenau führte nun aber um das Jahr 1705 in Abwesenheit des Pflegers ein sehr gewalttätiger „Richter“ die Amtsgeschäfte, und dieser wies die Spielleute an, bei Hochzeiten von Nürnberger Untertanen auch noch in den Kirchhof hineinzuspielen. Er wollte damit recht auffällig bekunden, daß der Kirchhof nürnbergisch sei. Alle Vorstellungen des Pfarrers über das Unwürdige solcher Musik auf einem Kirchhof halfen nichts; die Spielleute waren zwar bereit, darauf zu verzichten, aber sie wurden von dem persönlich in Sachsen erschienenen Richter gezwungen, auch durch den Kirchhof hindurchzuspielen. Die Ansbacher Regierung protestierte in Nürnberg vergebens; noch 1723 bestand der Unfug fort. Wann er endlich abgestellt wurde, ist nicht bekannt.

 Zu den „Gerechtsamen“ rechnete Nürnberg auch die Hochzeitsmahle, die von allen mit Nürnberg irgendwie in Beziehung stehenden Brautleuten unbedingt in „nürnbergischen“ Wirtshäusern gehalten