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3. Das kaiserliche Landgericht in Ansbach

 Die fraischliche Gerichtsbarkeit wurde im Markgrafentum Ansbach von dem kaiserlichen Landgericht in Ansbach ausgeübt. Dieses hatte zuerst in Nürnberg seinen Sitz und war den dortigen Burggrafen (Hohenzollern) übertragen. Als dann nach längeren Kämpfen Nürnberg selbständig wurde, verlegten die Burggrafen ihren Sitz nach Cadolzburg und zogen dorthin auch das Landgericht. Im Jahre 1456 wurde dieses weiter nach Ansbach verlegt, nachdem auch die Hohenzollern – nun als Markgrafen – ihren ständigen Wohnsitz in Ansbach genommen hatten. Doch bestand schon vor dem Landgericht in Ansbach ein höheres Gericht, ein „Halsgericht“. Das kaiserliche Landgericht fällte seine Urteile nach einer 1516 erlassenen „Halsgerichtsordnung“. Zur besseren Unterbringung dieses Landgerichts erbaute Markgraf Georg das bekannte „Landhaus“ mitten zwischen dem Oberen und Unteren Markt, ein Gebäude, das auch zur Abhaltung der Landtage im Markgrafentum diente und seit 1923 von der Stadt Ansbach für Verwaltungszwecke verwendet wird.

 Als Inhaber des kaiserlichen Landgerichts beanspruchten die Markgrafen auch über den Lichtenauer Bezirk die obere Gerichtsbarkeit. Besonders im Anschluß an den Krieg des Bayreuther Markgrafen Albrecht Alcibiades machte i. J. 1555 der Ansbacher Markgraf Georg Friedrich I. diesen Anspruch geltend und ließ deshalb vier Lichtenauer Fraisch–Säulen, die damals noch von Holz waren, ausgraben und wegfahren, sowie den Lichtenauer Galgen umhauen. Nürnberg erhob Klage bei dem Reichskammergericht, das 1565 gegen den Markgrafen entschied. Trotzdem gingen die Eingriffe Ansbachs weiter. Schon 1563 hatte der Markgraf einen Dieb zwischen Rutzendorf und Lichtenau durch seine Amtsknechte aufgreifen und ihn in Ansbach aburteilen lassen. Gleiches tat er 1585 mit einem Mann aus Rutzendorf, 1589 mit einem Dieb zu Milmersdorf, 1595 mit mehreren verdächtigen Personen auf dem Strüthof. 1599 ließ er sogar den „Egelsteg“ zwischen Sachsen und Steinbach einreißen, weil dieser als eine Grenzmark für die Lichtenauer Fraisch galt. Als 1606 ein Hühnerdieb durch die Lichtenauer nach Nürnberg in das dortige „Lochgefängnis“ (unter dem Rathaus, noch heute zu sehen) gebracht werden sollte, ließ er diesen bei Stein abfangen, nach Cadolzburg bringen und in Langenzenn mit dem Strang hinrichten. Selbst Tote waren nicht sicher. Als um 1566 ein Pfeifer (Musikant) zwischen Lichtenau und Rutzendorf tot aufgefunden wurde, brachten ihn die Lichtenauer „mit bewehrter Hand“ nach Sachsen zum Begräbnis; aber Ansbach bot Bürger und Bauern auf, nahm den Pfeifer