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gemeint, Unsere Stipendiaten fürnemlich ad Studium Theologiae zu halten, so haben Wir doch aus Erfahrung, daß bisweilen unter Unsern Stipendiaten solche Ingenia gefunden werden, die zu andern Facultäten, als zum Studio Juris und Medicinae nicht allein mehr Lust, sondern auch bessere Qualitäten und Dona haben, als zum Studio Theologiae: als wollen Wir gnädig gestatten, daß künftiger Zeit aus Unsern Stipendiaten, der Wir bisher 48 unterhalten, hinfüro aber zu diesen noch zween, und also 50 zu verlegen gnädig bedacht, sowohl auch aus den 100 Knaben dieser zu Heilsbronn aufgerichteten Schule und also von beeden Theilen, als unter den anderthalb Hunderten, 10 Knaben in Jurisprudentia und Medicina mit Unserem gnädigsten Vorwissen und der Examinatorum Gutbedünken verfahren mögen. Soviel auch die Medicos anbelangt, ist Unser Befehl, daß dieselben nicht allein in Medicina, qualis a Galeno et Hypocrate traditur, sondern auch des Theophrasti, sowohl auch studio chirurgiae sich üben sollen. 7. Und wo sich dann also aus Unserer Schule Heilsbronn etliche Knaben befinden würden, welche Profectus gethan, daraus zu hoffen, daß man sie künftiger Zeit in Kirchen, Regimenten und Schulen nützlich zu gebrauchen haben würde, damit solche Ingenia nicht versäumt, sondern hierzu gefördert werden: als wollen Wir gnädig bewilligt haben, daß zum Verlag auf den Universitäten solcher Ingenien von Unseres Klosters Einkünften jährlich über vorige nothwendige Unterhaltung nach Anzahl der Knaben, so über etliche Jahr angezogener Gestalt billig zu befördern, noch in die Eintausend Gulden auf dieselbe Zeit angewendet werden. So viel nun die Zeit des Verlags auf Universitäten, das Examen und Erlaubnuß solcher Knaben und dergleichen mehr anlangt, wollen wir es also damit gehalten haben, wie mit andern Unsern Stipendiaten derenthalben Verordnung beschehen. 8. Wie aber mit nothwendiger Unterhaltung, als Ausspeisung und Kleidung der Knaben, Austheilung der Klassen, und was ein jeder vor Lectiones zu lesen, Kirchenübung und nützlichen praeceptis moralibus soll gehalten werden, item was der Inspectoren, Prälaten, Rectoris und anderer Präceptoren, des

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)