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Strafe gegen sie beschieht, als welche Präzeptores sich entschuldigen, daß sie es nicht thun dürfen, indem man ihnen nie Schutz gehalten, die bösen Buben wider sie allezeit obgesiegt und ihnen Verweis zugekommen, daß sie diese Gesellen nicht recht traktirt hätten. 2. Die bei Wiedereinführung der Schule i. J. 1655 publizirten Schulgesetze sind bisher nicht observirt, auch kein Zwang ergriffen worden, sie zu observiren. 3. Die Lektionen werden nicht eingehalten. 4. Der Ferien sind zu viel. 5. Wird zu viel untereinander traktirt. 6. Die Musik ist völlig ins Abnehmen gerathen, daß man fast kein einziges Stück mehr recht singen kann. 7. Die Knaben kommen gar zu unwissend hieher. 11. Im Collegio will Einer da, der Andere dort hinaus, Einer so viel sein als der Andere, daher kann hier nichts recht Ordentliches sein. Es ist hier kein Respekt, kein Vertrauen, keine Eintracht. 16. Es ist mit den Alumnis so weit gekommen, daß sie, was ihre Präzeptores sie heißen, am wenigsten thun, gleich Alle davon laufen wollen, daß die Präzeptores sie noch um Gotteswillen bitten müssen, allhie zu beharren. Sie expostuliren, trotzen, pochen. Sie sind Herren, die Präzeptores müssen fast nichts sein, sonderlich, da sie wissen, daß sie, wenn die Präzeptores schriftlich wider sie geklagt, meistentheils recht, die Präzeptores unrecht gehabt haben. Wie es so weit gekommen, weiß ich nicht. Und ist eben die Summa: ein gänzlich verdorbenes Gymnasium. Wird dem durch eine Generalvisitation nicht geholfen und Alles aufs Neue in die alte Fundation und Ordnung de pietate, doctrina et cultura morum eingerichtet, so werden die aufgewendeten schweren Kosten ihren Zweck, als zur Ehre Gottes und christlichen Wesens Besten nimmermehr erreichen. Diese christlich gemeinten Erinnerungspunkte habe ich von Amts- und Gewissenswegen zu Papier gebracht, um solche bei künftiger Visitation einzuliefern oder einigen Kulmbachischen Räthen, so hieher kommen, zur Betrachtung zu übergeben. Geschrieben in Heilsbronn, den 15. Febr. 1671. Händel.“

Dem vom Prediger Händel gestellten Antrage wurde sofort entsprochen: die beiden Fürstenhäuser beschlossen eine Visitation.

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/101&oldid=- (Version vom 1.8.2018)