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das Zeugniß, daß sie gegen seine Lehre und seinen Wandel nichts einzuwenden hätten. Allein bald darauf hatten sie sehr viel gegen ihn einzuwenden. Denn Grimm verklagte bei ihnen seinen Parochianen Engelbert aus Bürglein, „der ihn geschmäht, ihm sein Gütlein verkauft habe, aber den Kauf nicht halte.“ Einen andern Parochianen, Vorster zu Weiterndorf, verklagte er, „weil er ihn an einem Tisch voll Leute ausgeschrieen, als gehe er den Weibern nach, und weil er ihn auch sonst noch beschimpft habe. Das habe er bei einem Leichtrunk dem Verklagten vorgehalten.“ Der Verklagte deponirte dagegen bei Gericht: „Der Pfarrer hat gesagt: er gebe nicht einen Dreck für meinen gnädigen Herrn (den Abt) von Heilsbronn. Viele hätten das mitangehört, die solle man vernehmen.“ Eine Klage anderer Art stellte Grimm beim Abt, abermals gegen einen seiner Parochianen in Weiterndorf, den Bauer Hörnlein, „einen ältlichen Mann, der seit Jahren nicht mehr zum Abendmahl gekommen sei, der nicht beten könne und daher bestraft werden müsse.“ Abt, Verwalter und Richter beriefen den Kläger und den Verklagten und fragten diesen: „Warum er sich so lang des Abendmahls enthalten habe?“ Auf die Antwort: „Weil er nicht beten könne“, wurde er ermahnt, fleißiger in die Kirche und zum Katechismus zu kommen und dann, wenn er wohl unterrichtet sei, auch zum Abendmahl. Hörnlein versprach es, hielt aber nicht Wort und wurde daher auf’s Neue vom Pfarrer verklagt. Abermals vorgerufen, erhielt er vom Abt, Verwalter und Richter den Bescheid: bis zur nächsten Kirchenvisitation im Dezember 1572 zum Pfarrer in das Haus zu gehen und beten zu lernen, um bei der Visitation zu bestehen; widrigenfalls würde man ihn, als einen Unchristen, nicht länger hinter dem Kloster dulden. Allein der Verklagte erschien abermals nicht, weder beim Pfarrer, noch in der Kirche. Mittlerweile nahte die Kirchenvisitation. Noch vor derselben ließen Abt, Verwalter und Richter den Verklagten gefänglich einziehen und baten den Markgrafen um Bescheid, wie weiter zu verfahren sei. Der Bescheid lautete: „Von Gottes Gnaden Georg Friedrich etc. Ihr habt wohl gethan, da gute Worte nichts halfen,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)