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ausgerottet werden.“ Dieses Markgrafen Passion war die Falkenjagd. Allein auch Hirsche und Schweine jagte er oft um Heilsbronn, wo die hohe Jagd noch einige Jahre lang in obiger Weise betrieben wurde, bis das preußische Regiment die Kalamität beseitigte.

Daß Wilddieben die Finger abgehauen wurden, ist vorhin erwähnt worden. Eingehende Verhandlungen darüber, oder über die Bestrafung durch Galgen und Rad, finden sich in den heilsbronner Akten nicht, da das Kloster in der Regel Kriminaljustiz nicht übte. Die heilsbronner Beamten beschränkten sich auf die Voruntersuchung. Ergab sich bei dieser, daß der Delinquent kein Wilderer von Profession war, so erfolgte nur eine gelinde Strafe. Hier ein Beispiel: Der heilsbronnische Unterthan Ruhel in Stockheim im Amte Neuhof wurde 1587 verhaftet, weil er ein Wildschwein erlegt und verzehrt hatte. Verwalter und Richter erhielten, nach gemachter Anzeige, von Georg Friedrich den Auftrag, zu berichten: ob Ruhel sonst gewildert habe, ob er schlecht beleumundet, Familienvater, arm sei? Der Bericht lautete: „Ruhel ist arm, gut beleumundet, geständig, daß er mit seinem Knecht im Gemeindewald Holz gehauen, das Schwein mit dem Beil erschlagen, heimgetragen, mit Andern verzehrt und die Haut für 36 kr. verkauft habe.“ Georg Friedrich dekretirte hierauf: „Dieweil sich erfinden soll, daß Ruhel, das erschlagene Schwein ausgenommen, dem Wildpret ferner nicht nachgegangen: so sind wir gnädigst zufrieden, ihn für dießmal von statten kommen zu lassen, wenn er seine Azung zahlt, Urphaid schwört, Bürgen stellt und gelobt, sich hinfüro alles Wildprets zu enthalten.“ Hierauf erfolgte der Urphaid, für dessen Haltung sich zwei Bauern von Stockheim verbürgten. Bauern und Schäfer im Amtsbezirk, deren Hunde gejagt oder die vorgeschriebenen Querprügel nicht anhängen hatten, mußten oft Strafe zahlen, wobei Onolzbach und Bayreuth meist in Konflikt geriethen, da Onolzbach diese Strafgelder für sich allein beanspruchte, wogegen aber Bayreuth protestirte.

Stete Konflikte ergaben sich mit den Edelleuten, deren Wildbahnen an die heilsbronner grenzten. 1572 zeigte der Klosterverwalter

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 626. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/642&oldid=- (Version vom 1.8.2018)