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zu halten schwöre ich diesen Eid.“ Schon im nächstfolgenden Jahre 1566 wurde der Abt vom Markgrafen beauftragt, obige Mandate auf’s Neue einschärfen zu lassen, „da wir täglich befinden, daß bisher über solche Mandate nicht mit Ernst gehalten, daß wider die Verbrecher nicht mit verdienter Strafe verfahren wird und daß die, so aus tragendem Amt und Befehl wehren und strafen sollten, selbst dawider handeln. Auch ist wegen drohender Ruthen Gottes beim Andringen der Türken das Türkengebet bei allen Gottesdiensten zu verlesen zur Abwendung von Gottes Zorn. In allen Ämtern sind Freudenspiel, Trommelschlag, Sackpfeifen und Schalmeien zu verbieten, sowohl bei Hochzeiten, als auch bei andern Fröhlichkeiten. Wir sind glaublich berichtet worden, daß bei Ehegelübungen, mit dem Handstreich vollzogen, bis in drei oder vier Tische (à 12 Personen) Gäste dazu berufen werden, was bei 5  fl. Strafe verboten wird; es dürfen dabei nicht über 10 Personen geladen werden. Georg Friedrich, manu propria.“

Die besprochenen Mandate und Kirchenvisitationen waren recht gut gemeint und einerseits nicht ohne Nutzen. Andererseits war ihr Einfluß nachtheilig, da sie nicht selten böswillige Denunziationen hervorriefen. Wie sich unser Abt fälschlich Denunzirter annahm, ist in den Beitr. S. 201 zu lesen.

Man war der gewissen Zuversicht, durch Einführung der Lehre Luther’s, der brandenburgischen Kirchenordnung, der Kirchenvisitation und Kirchenzucht werde das religiös-sittliche Volksleben besser und der Entsittlichung ein Damm gesetzt werden. Es war daher eine recht schmerzliche Enttäuschung, als man im Laufe von 40 bis 50 Jahren keinen Fortschritt zum Besseren sah und sich nicht verhehlen konnte, daß die Leute roher und die wohlgemeinten Institute der Kirchenvisitation und Kirchenzucht geradezu verhöhnt wurden. Diese betrübenden Erfahrungen machte man nicht nur auf dem ganzen Klostergebiete, sondern auch im ganzen Fürstenthume, wie aus dem in den Beitr. S. 203 mitgetheilten markgräflichen Mandate vom 28. Aug. 1567 erhellt. Dieses hatte keinen Erfolg; daher erließ der Markgraf 5 Jahre

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 538. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/554&oldid=- (Version vom 1.8.2018)