Seite:Geheimnisse eines wirtembergischen Staatsmannes.djvu/53

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nur daß sie in einem Lande, wo die Verfassung dem Fürsten weder eine Erhöhung der Steuern, noch die Einführung irgend einer ungewöhnlichen Abgabe zugesteht, noch in einer weit häßlichern Gestalt, als anderswo, erscheinen muß. Daneben wurden gezwungene Anlehn gemacht; man nahm die Geldvorräthe in den Gemeindskassen, die Deposita bey den Aemtern, die Pupillen- und Stiftungsgelder mit Gewalt hinweg; man erhub mitten im Frieden enorme Militärbeyträge, man führte, auf Montmartins Vorschlag, das Toback- und Salzmonopol, und das schändliche Lotto ein; man verkaufte Privilegien aller Art, ohne Rücksicht auf die Ungerechtigkeiten, welche man damit an andern begieng; die Stadt- und Amtsschreiber mußten in einer Eile, als wäre es eine feindliche Kontribution, 50,000 Gulden bezahlen, weil, wie Rieger behauptete, die Stärke ihrer Einkünfte, eine solche Abgabe sehr leicht und sehr billig machte; alle Staatsdienste waren dem Meistbietenden