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XXIV.

 1) Die Beichte begreift zwei Stücke: Das Bekenntnis und die Absolution. Man beichtet um der Absolution willen und diese ist Ziel und Hauptsache der Beichte. Das Bekenntnis ist des armen Menschen Wort, die Absolution ist des reichen GOttes Wort.

 2) Das Bekenntnis des Beichtenden soll sein: wahr, klar und aus der Tiefe. a. Wahr soll es sein, d. h. du sollst von dem, was du weißt und fühlst in deinem Herzen, nichts absichtlich verschweigen. Und was du also bekennst, das soll mit der Wirklichkeit genau übereinstimmen; nichts abthun sollst du und nichts zuthun. Du sollst auch die Sünde bei ihrem Namen nennen, und nichts schöner färben, als es ist. b. Klar soll deine Beichte sein, d. h. du sollst nicht um die Sachen herum reden, sondern einfach die Sache bezeichnen, damit der Beichtvater weiß, was gemeint ist. c. Aus der Tiefe soll deine Beichte gehen, d. h. du sollst aus wahrhaft reuigem Gemüte, mit zerbrochenem Herzen beichten. Und ist dein Herz kalt und gleichgültig, so sag und bekenne auch dies und begehre von GOtt, daß es anders werde.

 3) Fünf Grundgedanken aber soll jede rechte Beichte aussprechen: a. das Bekenntnis der Sünden; – b. die Reue und Leid über dieselben;