Seite:Friedrich List und die erste grosse Eisenbahn.djvu/02

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


Vorwort.

Je seltener von jeher die Männer waren, die das Genie und den Muth besaßen, trotz aller Hindernisse, die ihnen ihre Zeit in den Weg legte, beharrlich und unter Ansetzung ihrer ganzen Kräfte die Hebung ihrer Nation zu einem in sich gefestigten und zu höchster Machtentfaltung fähigen Gesammtkörper zu erstreben, um so mehr ist es unsere Pflicht, uns mit diesen Männern bekannt zu machen und sie als fördernde Freunde des Vaterlandes zu feiern und zu ehren. Einen solchen Mann haben wir in Friedrich List vor uns. Zu einer Zeit, da Deutschland noch in Zerrissenheit und in Abhängigkeit vom Auslande darnieder lag, hat er durch seinen weitschauenden Geist in genialster Weise wirthschaftliche Systeme entworfen, welche die Einheit und Macht des Vaterlandes bedingten, und ist in bewundernswürdiger Weise für deren Ausführung eingetreten. Noch heute gilt List, so wenig er sonst den weiteren Kreisen der Gebildeten bekannt ist, als der größte Volkswirth. Seine Schriften sind die Quelle einer überaus großen Menge erhabener,

jedes vaterländisch gesinnte Herz erfreuender und belebender Gedanken, die gerade in unserer Zeit der erreichten nationalen Einigung zur Kräftigung und Ueberzeugung des Volksgeistes wirken und den erbitterten Gegnern nationaler Schutzsysteme als ein Spiegel dienen könnten. Diese Andeutung möge hier genügen, da im Uebrigen nur auf einen Theil von List’s Thätigkeit: auf seinen Entwurf eines deutschen Eisenbahnsystems und auf seine Agitation für dasselbe, eingegangen werden und dieses auch nur in Form eines Vortrages geschehen soll, welchen Verfasser bei

Empfohlene Zitierweise:
Robert Krause: Friedrich List und die erste große Eisenbahn Deutschlands. Leipzig 1887, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_List_und_die_erste_grosse_Eisenbahn.djvu/02&oldid=- (Version vom 17.8.2016)