Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1 | |
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Dieser sagte: „Können Sie sich vorstellen, wie jemandem zumute ist, der, obwohl er nie etwas verbrochen, zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt wird und sieben volle Jahre unschuldig im Zuchthause zubringen muß, ohne jede Aussicht, daß die Unschuld jemals an den Tag kommen wird?“
Schrader starb wenige Monate nach der Verurteilung Günthers.
Sonnabend, den 12. Mai 1878, lachte ein wundervolles Frühlingswetter über Berlin. Kaiser Wilhelm I. fuhr mit seiner Tochter, der Großherzogin von Baden, nach dem Berliner Tiergarten und begab sich, wie gewöhnlich, nach dem „Großen Stern“.
Dort hatte sich bereits vorher ein schlecht gekleideter, junger Mann postiert; er war einem Leiermanns-Ehepaar verdächtig vorgekommen. Dieses hatte deshalb den jungen Mann gefragt, weshalb er dem Kaiser so sehr nachschaue. Da zog der junge Mann einen Revolver hervor und sagte: „Heute muß noch ein Dickkopp platzen.“ Der Leiermann und seine Frau machten einen in der Nähe postierten Schutzmann auf den jungen Mann aufmerksam, letzterer war aber sehr bald spurlos verschwunden.
Gegen 3¼ Uhr nachmittags fuhr der Kaiser mit
Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/23&oldid=- (Version vom 31.7.2018)