Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/78

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Anläßlich dessen wurde Josephsohn und einige Zeit darauf auch Boß (Vater und Sohn) in Haft genommen. Die Untersuchung gegen diese drei Personen ergab jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Dagegen erklärte Mankowski einige Monate später, und zwar nach eindringlichen Ermahnungen des Kriminalkommissars Höft aus Berlin: Er habe nicht den Josephsohn, sondern den Fleischermeister Behrendt aus Skurcz mit voller Bestimmtheit als den Träger des Sackes erkannt. Von dem Morde habe er erst am 23. Januar durch seine Mutter Nachricht erhalten. Einige Tage später habe ihm seine Mutter mitgeteilt, Fleischermeister Behrendt habe ihn sprechen wollen. Er habe infolgedessen sofort zu seiner Mutter gesagt: der Träger des genannten Sackes sei Behrendt gewesen, dieser habe jedenfalls die Leiche im Sacke getragen. Am 27. Januar habe ihm sein Nachbar Zilinski ebenfalls gesagt: Behrendt wolle ihn sprechen. Behrendt soll dabei geäußert haben: er (Mankowski) solle zum Amtsvorsteher kommen und dort bekunden, daß er nicht den Behrendt, sondern den Josephsohn am 22. Januar früh mit dem Sacke auf dem Rücken getroffen habe. Einige Tage später sei er mit Zilinski nach Skurcz gegangen. Am Eingange des Dorfes habe sie Behrendt schon erwartet und gesagt: er (Mankowski) solle nur stramm gegen Josephsohn aussagen: er werde dafür gut bezahlt erhalten, es werden Gelder zu diesem Zwecke gesammelt werden. In dieser Weise habe Behrendt unablässig auf sein Zeugnis einzuwirken gesucht. Die Mutter des Mankowski bestätigte in vieler Beziehung diese Bekundungen ihres Sohnes. Behrendt hatte sich angeblich außerdem bei der gerichtlichen Obduktion der Leiche und bei noch mehreren anderen Gelegenheiten durch Redensarten sehr verdächtig gemacht. Bei der gerichtlichen Leichenobduktion sagte der Besitzer Hoffmann zu Behrendt: „Die wissenschaftlichen Fortschritte sind jetzt derartig, daß man durch das Photographieren des Auges des Ermordeten die Person des Mörders erkennen

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/78&oldid=- (Version vom 29.3.2023)