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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

strafbaren Handlungen durch Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben. Verbrechen und Vergehen strafbar nach §§ 47, 48, 50, 81 alin. 1, 82, 86, 211, 43, 305, 396, 308, 311, 49, 73, 74 des Strafgesetzbuches.

Der Hauptangeklagte Reinsdorf hieß mit Vornamen Friedrich, August. Er war am 31. Januar 1849 zu Pegau, Kreishauptmannschaft Leipzig, geboren und bereits bestraft: 1. In München im Jahre 1881 wegen Verbreitung verbotener sozialistischer Druckschriften und Führung falschen Namens mit 4 Monaten Gefängnis und 14 Tagen Haft. 2. Am 4. November 1880 in Berlin wegen unbefugten Waffentragens mit 4 Wochen Gefängnis. 3. Am 15. März 1881 in Berlin wegen Führung falschen Namens und Benutzung falscher Legitimationspapiere mit 4 Wochen Haft. 4. Am 6. Juni 1882 in Berlin wegen intellektueller Urkundenfälschung mit 10 Tagen Gefängnis. Reinsdorf hatte es stets vermieden, selbsthandelnd nach außen aufzutreten, er hatte sich vielmehr stets dritter, mehr unbekannter Personen zur Ausführung seiner Pläne bedient und auch einem Genossen, dem nach Amerika geflüchteten Weber Weidenmüller in Elberfeld einmal erklärt: Es sei wünschenswert, daß ein anderer statt seiner festgenommen werde, wenn es zur Verhaftung käme. 1870 begab sich Reinsdorf ins Ausland, zunächst nach der Schweiz, von dort nach Paris und London. Alsdann kam er nach Leipzig, woselbst er in den Jahren 1877–78 mit Hödel verkehrte. 1880 kam Reinsdorf nach Berlin, woselbst er in den im Oktober 1881 vor dem Reichsgericht zu Leipzig stattgefundenen Hochverratsprozeß contra Bräuder und Genossen verwickelt wurde. Nachdem er in Berlin die erwähnten Gefängnisstrafen verbüßt hatte, begab er sich wiederum nach Leipzig, woselbst er jedoch sehr bald, auf Grund des über diese Stadt verhängten „Kleinen Belagerungszustan- des“, ausgewiesen wurde. Hierauf ging er wieder nach der Schweiz und kam im Oktober 1881 nach München. Er hatte nämlich von einem Züricher Sozialisten den Auftrag erhalten,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/166&oldid=- (Version vom 18.7.2024)