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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

gelangen ließ, der Angeschuldigte Hentsch allein in den Jahren 1876 bis 1883 durch mehrere selbständige Handlungen, Nachrichten über a) Komplettierung der Behörden und Truppen an Pferden, b) die Fortifikationen der Festung Metz, c) technische Bestimmungen für Fortifikations-, Artillerie- und Garnisonbauten, d) die Verwendung des Infanteriegewehrs M. 71, von welchen er wußte, daß ihre Geheimhaltung anderen Regierungen gegenüber für das Wohl des Deutschen Reiches und der Bundesstaaten erforderlich sei, diesen Regierungen in der Weise mitgeteilt zu haben, daß er den Inhalt der bezeichneten Nachrichten aus amtlichen und sekretierten Materialien entnahm, denselben in schriftlichen Ausarbeitungen und Abschriften zusammenstellte und diese Schriftstücke zu a, b, c durch die Vermittelung des Literaten Adler an den Agenten der russischen Regierung, bzw. an diese selbst, zu d aber durch die nämliche Vermittelung an die österreichische Regierung gelangen ließ; sowie ferner im Jahre 1881 sich zur Begehung des Verbrechens des § 92 Pos. 1 des Strafgesetzbuches erboten zu haben, indem er schriftlich und gegen eine Belohnung in Geld, Nachrichten über das Sturmgerät, von welchem er wußte, daß ihre Geheimhaltung anderen Regierungen gegenüber für das Wohl des Deutschen Reiches und der Bundesstaaten erforderlich sei, solchen Regierungen mitzuteilen in Aussicht stellte; in Erwägung, daß auf diese strafbaren Handlungen die §§ 92, Pos. 1, 74, 47, 49, Pos. 4 des Strafgesetzbuches und sonach bezüglich der Aburteilung derselben die §§ 136 und 138 des Gerichtsverfassungsgesetzes und die §§ 2ff. und 201ff. der Strafprozeßordnung zur Anwendung zu bringen sind, beschlossen: daß gegen die Angeschuldigten v. Kraszewski und Hentsch das Hauptverfahren vor dem vereinigten zweiten und dritten Strafsenat des Reichsgerichts wegen der vorbezeichneten strafbaren Handlungen zu eröffnen und die Untersuchungshaft des Angeschuldigten Hentsch beizubehalten, die von dem

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/11&oldid=- (Version vom 15.3.2023)