Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 6 (1912).djvu/60

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

In Frankfurt a. M. wurde einmal des Nachts in einem Juwelierladen ein Einbruchsdiebstahl verübt, Knitelius stand im Verdacht, an dem Einbruch beteiligt gewesen zu sein. Ich wurde beauftragt, Knitelius zu verhaften. Als ich mit noch zwei Beamten des Morgens bei Knitelius erschien, lag er noch zu Bett. Er war sehr erschrocken, sprang aus dem Bette, kleidete sich an und wollte aus einem Tischkasten einen geladenen Revolver herausziehen. Er wurde aber daran gehindert und der Revolver von uns beschlagnahmt. – Vors.: Hat er gedroht, auf Sie zu schießen? – Zeuge: Nein. Er sagte: Wenn ich sofort gewußt hätte, daß Sie Kriminalbeamter sind, dann wäre etwas andres passiert. Ich fragte, was er gemacht hätte. Knitelius antwortete: „Ich hätte alsdann mich erschossen.“ Wir haben auch in Offenbach Haussuchung gehalten. Wir fanden bei der Mutter im Keller ein Loch, das sich vorzüglich als Versteck gestohlener Waren eignete. Von andern Verbrechern wurde uns mitgeteilt, Knitelius sei Zuhälter und ein ganz gefährlicher Verbrecher. Ein Nachweis, daß Knitelius an dem Einbruch in den Juwelierladen beteiligt war, ließ sich nicht führen. – Hofbüchsenmacher Loesche (Magdeburg) bekundete als Sachverständiger: Die Browningpistole sei eine sehr gefährliche Waffe. Sie treffe sicher und habe den Vorzug vor dem Revolver, daß der Schuß nur ein Geräusch, aber keinen lauten Knall verursache. Der Sachverständige zeigte den Geschwornen die Zusammensetzung der Browningpistole. Die in der Hirsch-Apotheke gefundene Hülse entstamme zweifellos einer Browningpistole. – Vors.: Wir wollen uns jetzt schlüssig machen, ob Nitter zu vereidigen ist. – Staatsanwalt Schütte: Nitter kommt zweifellos als Mittäter in Betracht; ich beantrage daher, den Zeugen nicht zu vereidigen. – Vert. R.-A. Boré: Ich beantrage, den Zeugen zu vereidigen. Wenn der Herr Staatsanwalt Nitter für den Mittäter gehalten hätte, dann würde er ihn wegen Mordes angeklagt haben. Da dies

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/60&oldid=- (Version vom 8.12.2022)