Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6 | |
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Dinger, wollen Sie sich hierüber äußern? – Dinger: Soweit es mich persönlich betrifft, möchte ich, mit Rücksicht auf mein Geschäft – ich bin jetzt selbständig – dies nicht preisgegeben wissen. – Der Verteidiger wendete ein, daß ein Zeugnisverweigerungsrecht in diesem Falle nicht vorliegt. – Klinghammer: Ich habe bereits gesagt: wir haben Leute nötig, die uns Nachrichten aus der Verbrecherwelt bringen. Das liegt im Interesse des Staates und der öffentlichen Sicherheit. Aus diesem Grunde können wir diese Leute nicht preisgeben. Ich bin mit Nitter oftmals zusammengekommen. Ich war selbstverständlich Nitter gegenüber sehr vorsichtig. Dinger hat mir mehrere Male Mitteilungen über die Pläne von Knitelius und Nitter gemacht. Ich habe auch deshalb Nachforschungen angestellt, konnte aber etwas Bestimmtes nicht erfahren; die Polizeibehörde in Frankfurt a. M. schrieb mir, ihr sei ein Einbrecher oder Hochstapler Knitelius nicht bekannt. – Vert.: Dinger, wodurch erfuhren Sie, daß Knitelius und Nitter nach Frankfurt a. M. gefahren sind? – Zeuge: Eines Tages kam Knitelius zu uns ins Bureau und sagte: Wir sollten Nitter bestellen, daß er ihn auf dem Anhalter Bahnhof erwarte, er wolle mit Nitter zusammen nach Frankfurt a. M. fahren. Darauf waren Knitelius und Nitter auf einige Zeit aus Berlin verschwunden. Als sie zurückkamen, hatten beide viel Geld. – Vert.: Was erhielten Sie für Ihre Mitteilungen von der Kriminalpolizei? – Zeuge: Ich habe niemals Geld von der Kriminalpolizei erhalten. Herr Kriminalkommissar Klinghammer wollte mir immer Geld geben, ich habe es aber zurückgewiesen. – Vert.: Welches Interesse hatten Sie, der Kriminalpolizei Mitteilungen zu machen? – Zeuge: Das geschah aus geschäftlichem Interesse. Ich bin Detektiv, da liegt es in meinem Interesse, von der Polizei etwas zu erfahren und ihre Unterstützung zu haben. Meine Beziehungen zur Kriminalpolizei beruhten auf Gegenseitigkeit. – Kriminalkommissar Klinghammer: Ich kann die Behauptung
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/48&oldid=- (Version vom 5.12.2022)