Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/99

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

habe der Vorsitzende es auch in der mündlichen Urteilsbegründung zum Ausdruck gebracht, daß die Spielerepoche des Ministers 13–14 Jahre zurückliege. Dieser Umstand sei auch bei der Strafzumessung bezüglich des Angeklagten Ries strafschärfend ins Gewicht gefallen, zumal Ries zugegeben hatte, daß er sich selbst am Spiel beteiligt habe. Der Zeuge Meyer sei auf Veranlassung des Laturnus zu ihm gekommen. Er habe den Zeugen Meyer aufs eindringlichste ermahnt, die Wahrheit zu sagen. Er habe ihm scharf ins Gewissen geredet und gesagt: er solle sich jedes Wort genau überlegen, denn er müsse seine Aussage beschwören. Er solle bedenken, daß man ihm als Kellner nicht ohne weiteres glauben werde. Meyer habe ihm erst Räubergeschichten erzählt. – Vors.: „Räubergeschichten“? Das ganze Protokoll wimmelt ja von Räubergeschichten. – Der Vorsitzende ermahnte den Zeugen Meyer nochmals, die Wahrheit zu sagen. Der Zeuge blieb bei seiner Bekundung; er habe inzwischen genau nachgedacht. – Regierungsrat Becker, Zahnarzt Dr. Schleppegrel usw. bemerkten dem Kellner Meyer, daß sie nicht „Lustige Sieben“ gespielt haben. – Meyer blieb jedoch bei seiner Aussage, er könne sich aber nicht mehr erinnern, ob ihm Minister Ruhstrat 3 oder 5 Mark an den Kopf geworfen habe, damit er sich zurückziehe. – Der Staatsanwalt beantragte auf Grund des § 185 des Gerichtsverfassungsgesetzes, die Aussage des Zeugen Meyer zu protokollieren. – Der Vert. R.-A. Dr. Herz protestierte dagegen. Dadurch würde der Gerichtshof vor Beendigung der Beweisaufnahme ein Urteil fassen. – Der Vorsitzende bemerkte, daß die Beschlußfassung hierüber ausgesetzt werde. Am folgenden Tage nahm sogleich das Wort Verteidiger R.-A. Dr. Herz: Ehe wir in die Verhandlung eintreten, bin ich genötigt, betreffs des Angeklagten Schweynert einige Bemerkungen zu machen. Der Angeklagte hat gestern mitgeteilt, ohne daß seiner Mitteilung von dem Herrn Staatsanwalt widersprochen wurde, daß er

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/99&oldid=- (Version vom 13.6.2024)