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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Reichsgericht über meinen Ablehnungsantrag befindet. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich muß mich diesem Antrage anschließen. Der Residenzbote gilt in Oldenburg als Schmutz- und Skandalblatt, es liegt daher nahe, daß gegen die Redakteure dieses Blattes in der Oldenburger Gesellschaft, insbesondere aber in den Kreisen der Oldenburger Juristen, eine große Erregung gegen dieses Blatt besteht. Es ist daher die Befürchtung gerechtfertigt, daß Oldenburger Richter gegen die Redakteure dieses Blattes objektiv nicht ganz ohne Voreingenommenheit sein werden. Den Vorwurf der Verschleppung muß ich ebenfalls als unbegründet zurückweisen. Ich habe den Herrn Staatsanwalt um Aushändigung der Prozeßakten ersucht, bin aber abschläglich beschieden worden. Die Verteidigung war daher nicht in der Lage, sich rechtzeitig zu informieren. Der Verteidigung stehen nicht derartige Mittel zwecks Informierung zu Gebote wie der Staatsanwaltschaft. Es kommt noch hinzu, daß beide Angeklagte sich in Haft befunden haben. Ferner kommt hinzu, daß der eine der Verteidiger in Bremen, der andere in Altona wohnt. – Staatsanwalt: Ich erwidere darauf, daß die Anklage dem Angeklagten am 12. Oktober zugegangen ist, der Herr Verteidiger war daher wohl in der Lage, sich zu informieren. Eine Aushändigung der Prozeßakten steht bekanntlich dem Verteidiger gesetzlich nicht zu. Ich lehne grundsätzlich die Aushändigung der Prozeßakten ab. – Verteidiger R.-A. Dr. Herz: Daß die Verteidigung einen gesetzlichen Anspruch auf Aushändigung der Prozeßakten nicht hat, ist mir selbstverständlich bekannt. Dadurch ist doch aber die Tatsache nicht aus der Welt geschafft, daß die Verteidigung nicht in der Lage war, sich rechtzeitig zu informieren. Wenn auch die Anklage dem Angeklagten am 12. Oktober zugegangen ist, so ist doch daraus nicht zu ersehen, daß und wann der Eröffnungsbeschluß erfolgen wird. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger schloß sich dieser Erklärung an. Er müsse wiederholen, daß nicht die Verteidigung überraschen wollte, sondern daß

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/93&oldid=- (Version vom 11.6.2024)