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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

setzen. Auf Antrag der Münchener Staatsanwaltschaft wurde er in Lugano verhaftet und nach längeren diplomatischen Verhandlungen an das Landgericht München I ausgeliefert. Die Anklage wegen Mordes konnte jedoch, da der Leichnam verbrannt war, nicht erhoben werden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen Urkundenfälschung und Betruges erhoben, da der Verdacht bestand: Dr. Braunstein habe die Handschrift seiner Frau nachgeahmt, um den Halleschen Bankverein zu beauftragen: das dort deponierte Vermögen seiner Frau im Betrage von 120000 Mark an die Filiale der Deutschen Bank in München zu überweisen. – Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Federkiel. Die k. Staatsanwaltschaft vertrat Staatsanwalt Dr. Dimroth. Die Verteidigung hatte Justizrat Max Bernstein (München) übernommen. – Der Angeklagte bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich bin vollständig unschuldig. Alle Schriftstücke, die ich geschrieben habe, schrieb ich in vollem Einverständnis, ja im Auftrage meiner Frau. – Vors.: Sie haben hier ein Grundstück besessen; das wurde, da die bei Ihnen vorgenommene Pfändung fruchtlos ausgefallen war, meistbietend versteigert? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Sofort nach Ihrer Hochzeit unternahmen Sie mit Ihrer Frau eine Hochzeitsreise. Sie fuhren zunächst nach der Schweiz und von dort nach Italien. Am 12. November 1903, also drei Tage vor Ihrer Vermählung, war zwischen Ihnen und Ihrer Frau ein Ehevertrag geschlossen worden, wonach Sie im Falle des Todes Ihrer Frau die Hälfte ihres Vermögens erben sollten. Zunächst sollte jedoch das Vermögen im Besitz Ihrer Frau bleiben, zumal Sie ja doch eine auskömmliche Praxis hatten. Sie waren aber von Anfang an bemüht, sich in den Besitz des Vermögens Ihrer Frau zu setzen. – Angekl.: Ich habe nichts getan, ohne das volle Einverständnis meiner Frau. – Vors.: Ich habe Ihnen aber doch soeben den Ehevertrag, den Sie mit Ihrer Frau drei Tage vor der Hochzeit geschlossen haben,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)