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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Aussage des betreffenden Korrespondenten noch kurz vor der Hochzeit mit dem Halleschen Bankverein getroffen hat. Es ist ferner unwahr, daß die Verstorbene vor der Hochzeit beim Halleschen Bankverein die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos beantragt hat. Weiter ist diese Angabe widerlegt durch den Ehevertrag vom 11. November, in welchen der Ehemann ausdrücklich von der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens ausgeschlossen ist. Dazu kommt noch, daß der Angeklagte den Tod seiner Frau sowohl den Banken, wie den Verwandten und sonstigen Personen gegenüber, vollständig verschwiegen hat. Aus allen diesen Gründen ist der Gerichtshof zu der Überzeugung gekommen, daß der Angeklagte sich nicht nur objektiv schuldig gemacht hat, sondern auch das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit seiner Handlungen gehabt hat. Es sind daher alle Voraussetzungen der Urkundenfälschung gegeben. Es liegen zwei verschiedene Verbrechen vor. Der Brief vom 18. November an den Halleschen Bankverein und alsdann die verschiedenen Einzelverbrechen gegenüber der Filiale der Deutschen Bank. Was die Strafabmessung anlangt, so ist zu berücksichtigen die Höhe des Schadens und die große Verwerflichkeit seines Tuns, die Hartnäckigkeit in der Ausführung, die Schlechtigkeit seines Charakters, die auch daraus hervorgeht, daß er seine Frau, sofort, nachdem sie ihm angetraut war, hintergangen hat. Mit Rücksicht hierauf wird der Angeklagte wegen der Fälschung, gegenüber dem Halleschen Bankverein, zu drei Jahren und wegen der vier anderen Fälschungen gegen die Filiale der Deutschen Bank, die sich als fortgesetzte Handlungen darstellen, zu vier Jahren sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Beide Strafen werden zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Zuchthaus zusammengezogen. Mit Rücksicht auf die ehrlose Gesinnung des Angeklagten wird auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf zehn Jahre erkannt. – Der Angeklagte nahm das Urteil mit größter Ruhe entgegen. Er wird, da er meines

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/30&oldid=- (Version vom 31.7.2018)