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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Angeklagten zur Last gelegten Betrugsabsicht begründet seien. – Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Werthauer (Berlin) schloß sich für den Angeklagten Klemmt diesen Ausführungen an, wobei er insbesondere auch noch betonte, es sei gar kein Beweis dafür erbracht, daß Klemmt von einer etwaigen betrügerischen Absicht seines Partners Kenntnis gehabt habe. – Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hält den Angeklagten Eichbaum für vollständig zurechnungsfähig und ist auch der Meinung, daß beide Angeklagten eine betrügerische Absicht hatten. Allein mit Rücksicht auf die gesamte Sachlage und die große Jugend beider Angeklagten hat der Gerichtshof die Sache milde angesehen und gegen Eichbaum wegen versuchten Betruges auf einen Monat Gefängnis erkannt. Wegen der Adelsanmaßung hat der Gerichtshof den Angeklagten freigesprochen, da die einmalige Vorstellung als Gräfin Arnim und Hofdame nicht als Anmaßung des Adelsprädikats zu betrachten ist. Der Angeklagte Klemmt mußte wegen Beihilfe zum versuchten Betruge bestraft werden. In Berücksichtigung des Umstandes, daß Klemmt noch nicht vorbestraft ist, hat der Gerichtshof es bei einer Geldstrafe von 200 Mark’ belassen, wofür im Nichtbeitreibungsfalle 40 Tage Gefängnis zu substituieren sind. Den Angeklagten sind außerdem die Kosten des Verfahrens auferlegt worden. – Gegen dieses Urteil legten die Verteidiger Berufung ein. Infolgedessen kam die Angelegenheit am 24. Juni 1911 vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Potsdam zur nochmaligen Verhandlung. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Geh. Justizrat Barchewitz. Die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Boettger. Die Verteidigung für beide Angeklagte führte Rechtsanwalt Dr. Max Alsberg (Berlin). Außer den beiden bisherigen Sachverständigen, Stabsarzt Dr. Noack und Dr. med. Magnus Hirschfeld (Berlin), war auf Antrag der Verteidigung noch der bekannte Psychiater Professor Dr. Freiherr

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/273&oldid=- (Version vom 1.8.2018)