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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

sei es die Aufgabe des Sachverständigen, ein wesentliches Moment der Schuldfrage zu entscheiden: die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit. Vorliegend sei es die Aufgabe des psychiatrischen Sachverständigen, eine ganz andere Frage zu entscheiden, nämlich, ob der Angeklagte seelisch so geartet sei, daß man das von ihm zu seiner Verteidigung behauptete Motiv seiner Handlungsweise für gegeben erachten könne. Dies sei zweifellos nach den Ausführungen der Sachverständigen zu bejahen. Der Zweck des Handelns des Angeklagten sei gewesen, in der Rolle einer Dame Aufsehen zu erregen. Daraus dürfe man entnehmen, daß es ihm nicht darauf angekommen sei, sich in den Besitz der Sachen zu setzen. Die Art, wie er in Potsdam aufgetreten sei, sein Besuch bei dem Kastellan des Gerichts und im Schloß bewiesen die Richtigkeit der Behauptung des Angeklagten. Wenn er wirklich beim Juwelier davon gesprochen habe, man solle ihm die Sachen in den Wagen bringen, so sei dies aus der Verlegenheit zu erklären, in die der Angeklagte bei dem Erscheinen des Schutzmanns geraten sei. Ein Betrüger würde anders gehandelt haben und nicht die Aufmerksamkeit dadurch auf sich gelenkt haben, daß er vorher die Besuche machte. Aber selbst wenn der Angeklagte die Juwelen habe mitnehmen wollen, so folge daraus doch nicht, daß seine Absicht darauf gerichtet gewesen sei, sie zu behalten. Der von ihm in Szene gesetzte Plan wäre doch nur dann völlig gelungen, wenn der Angeklagte die Juwelen erhielt und sie dann mit Spott zurückschicken konnte. In den Fällen, in denen der Angeklagte früher gleiche Manöver in Szene gesetzt, habe er ja auch die Gegenstände, die er erhielt, zurückgesandt. Diese früheren Taten seien ein wichtiges Interpretationsmittel, um das jetzige Tun des Angeklagten zu deuten. Nach Zusammenfassung der sämtlichen, in der Verhandlung erörterten Momente kam der Verteidiger zu der Ansicht, daß zum mindesten erhebliche Zweifel an der dem

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/272&oldid=- (Version vom 1.8.2018)