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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Die falsche Hofdame und der falsche Kammerherr.
(Eine Gerichtsverhandlung in Potsdam.)

Die Zahl der anormal veranlagten Menschen ist größer als die Leute, die mit der Kriminaljustiz keine Berührung haben, ahnen mögen. Daß die gleichgeschlechtliche Liebe unter dem männlichen und noch bedeutend mehr unter dem weiblichen Geschlecht und zwar in jedem geschlechtsreifen Alter und unter allen Gesellschaftsklassen ungemein verbreitet ist, habe ich im dritten Bande der „Interessanten Kriminalprozesse“ in dem Beleidigungsprozeß Moltke-Harden eingehend nachgewiesen. Die häßlichste und gefährlichste Abart, die Sadisten oder Masochisten, die das Verlangen haben, ihre Nebenmenschen körperlich zu peinigen, oder auch, sich peinigen zu lassen, scheint glücklicherweise in der Abnahme begriffen zu sein. Es gibt aber bezüglich der geschlechtlichen Veranlagung noch so viele Abarten, daß man der gütigen Mutter Natur den Vorwurf nicht ersparen kann: sie weiche bei der Schaffung der Menschen vielfach von der Norm ab. Man kann keineswegs behaupten: die Natur hat zwei verschiedene Geschlechter (männlich und weiblich) geschaffen und alles was von der Norm abweicht, ist unnatürlich oder „widernatürlich“, wie es im Strafgesetzbuch heißt. Der Gerichtsberichterstatter, der tagtäglich jahraus, jahrein Gelegenheit hat, die menschlichen Schwächen vor den Schranken der Justiz zu beobachten, kann sich über den mittelalterlichen Ausdruck „widernatürlich“ eines mitleidigen Lächelns nicht erwehren. Der Gesetzgeber, der das Wort „widernatürlich“ geprägt, hat damit eine Weltfremdheit sondergleichen der menschlichen Veranlagung

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/251&oldid=- (Version vom 31.7.2018)