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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Minenwerte und habe auch tatsächlich Auftrag gegeben, und zwar unter dem 10. Dezember, für 20000 Mark solche Minenwerte zu kaufen. Am 12. Dezember mußte er (Zeuge) noch für 8000 Mark Pfandbriefe für den Angeklagten kaufen. Am 11. Juni 1904 kam noch eine Karte des Angeklagten an den Zeugen, in der er beauftragt wurde, die Stücke zu verkaufen. Da er aber inzwischen gehört hatte, daß hinter dem flüchtigen Dr. Braunstein ein Steckbrief erlassen war, hielt er sich für verpflichtet, von dieser Karte der Staatsanwaltschaft Mitteilung zu machen. – Juwelier Theodor Schallmeyer: Er hatte sein Juweliergeschäft in der Maximilianstraße, in demselben Hause, wo der Angeklagte wohnte. Dr. Braunstein kam am 2. Dezember 1903 in seinen Laden und brachte ihm verschiedene Damenschmuckgegenstände im Werte von etwa zusammen 2000 Mark. Ein Schmuck mit zwei Brillanten hatte einen Wert von ca. 700 Mark. Dieser Schmuck wurde zu einer Schlange verarbeitet. Aus einem Damenring, dessen Wert er auf 400 Mark bezifferte, mußte er Manschettenknöpfe anfertigen. Ein Damentrauring, wie sich später herausstellte, der Ring der Frau Dr. Braunstein, befand sich ebenfalls dabei. Ferner war noch eine goldene Kette, ein Armband und eine goldene Sicherheitsnadel dabei, letztere zwecks Einschmelzens. Der Trauring trug die Inschrift: „November 1903“, welcher Tag eingraviert war, wisse er nicht mehr. Dr. Braunstein beauftragte ihn, die Eingravierung herauszunehmen, da es in Norddeutschland nicht Sitte sei, das Datum der Hochzeit in die Trauringe einzugravieren. (Heiterkeit.) – Vors.: Mußten Sie nicht einmal einen der Schmuckgegenstände zu einer Dame tragen? – Zeuge: Ja, ich mußte einen der Gegenstände zu einem Fräulein Kratz nach dem Fränkischen Hof schicken. (Es handelte sich um die Privatiere Martha Kratz, der der Angeklagte späterhin, wie festgestellt worden ist, den Trauring seiner Frau als Verlobungsring geschenkt hatte, nachdem die Eingravierung entfernt war.) Der Zeuge bekundete

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/25&oldid=- (Version vom 1.8.2018)