Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/165

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

dann gegen ihn zu handeln? – Zeuge: Ich erkläre, daß ich nie etwas getan oder gesagt habe, was den Eindruck erwecken konnte, als ob ich befangen oder freundschaftlich für Meyer tätig sei. – R.-A. Dr. Sprenger: Wollen Sie nicht lieber sagen: ich glaube! (Heiterkeit.) – Zeuge: Ich sage, ich erinnere mich nicht. – Agent Juhl: Er habe den Angeklagten im Jahre 1903 in Bremen kennen gelernt. Er könne ihm nur das beste Zeugnis ausstellen. Meyer habe ihm auch von den Spielvorgängen erzählt und dabei den Namen des Ministers Ruhstrat erwähnt. Der Zeuge berichtete alsdann über den tiefen Eindruck, den die Verhaftung Meyers in Bremen gemacht habe, und bekundete, Polizeikommissar Böning habe gesagt: „daß Meyer unschuldig ist, wissen wir ja alle“. (Große Bewegung im Zuhörerraum. Der Vorsitzende drohte, diesen räumen zu lassen.) – Vors.: Aus welchem Grunde mag wohl der Angeklagte zu seiner Aussage gekommen sein? – Zeuge: Meines Erachtens aus Menschenliebe und Wahrheitsliebe. Er hat sich gemeldet, weil ihm der verurteilte Redakteur Biermann leid tat. – Vors. (zu Böning): Nun, Herr Polizeikommissar, was sagen Sie dazu, daß der Zeuge Juhl hier erklärt hat, Sie hätten ihm gegenüber bemerkt: „daß Meyer unschuldig ist, wissen wir alle“? – Zeuge Böning: Ich erkläre positiv, daß ich dem Zeugen das nicht gesagt habe. (Bewegung.) – Zeuge Juhl (erregt): Jawohl, genau so haben Sie es gesagt. – R.-A. Dr. Sprenger: Es ist doch sehr sonderbar, daß der Zeuge Böning zuerst dem Zeugen Zweibarth gegenüber ganz positive Behauptungen aufstellt und sie dann einschränkt. Jetzt sagt der Zeuge Juhl dasselbe wie Zweibarth. Wollen Sie da nicht wieder lieber die Worte: ich erinnere mich nicht, einschieben? – Zeuge Böning: Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. – Es wurde alsdann in der Vernehmung des Zeugen Juhl fortgefahren. Der Zeuge erklärte, daß er mit dem Gefühl der Furcht zur Vernehmung nach Oldenburg gefahren sei. Vor

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/165&oldid=- (Version vom 15.7.2024)