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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

sie doch verwechseln, weil beides Hasardspiele sind? Ich spreche hier von einem 15 jährigen Kellnerlehrling. – Zeuge: Da müßte er nicht hinsehen, sondern auf Grund von Aussprüchen, wie „Wer setzt?“ usw. zu der Verwechslung gelangen. – R.-A. Dr. Sprenger: Liegt die Möglichkeit vor, daß etwa von den Herren die Zeche ausgeknobelt wurde und daß deshalb der Angeklagte veranlaßt wurde, den Würfelbecher zu bringen? – Zeuge: Möglich ist das schon. – R.-A. Dr. Sprenger: Wie denken Sie im allgemeinen über den Angeklagten? Können Sie ihm ein gutes Leumundszeugnis geben? – Zeuge: Ich konnte ihn stets gut leiden. Er war mir stets ein sympathischer Junge. Ich bedaure sein Unglück aufrichtig. – R.-A. Dr. Sprenger: Als Sie von seiner Aussage hörten, glaubten Sie, er sage die Unwahrheit, oder dachten Sie, Meyer hält für richtig, was er sagt? – Zeuge: Daß er wider besseres Wissen ausgesagt hat, glaube ich nicht. Es liegen ja auch gar keine Motive für ihn vor, die Unwahrheit zu sagen. – Vors.: Halten Sie es für möglich, daß der Angeklagte vielleicht den Minister und den Buchhändler Schmidt verwechselt hat? – Zeuge: Ja, das war mir ganz auffällig, denn auch von Schleppegrell weiß ich, daß er nie „Lustige Sieben“ gespielt hat. – R.-A. Dr. Sprenger: Meinen Sie, daß der Referendar Christians mit dem Referendar Wilms verwechselt werden könnte, weil beide ein sogenanntes Studentengesicht haben, ein langes Gesicht mit den üblichen Schmissen? – Zeuge: Ich habe allerdings die Herren einmal in Gesellschaft verwechselt. – Der Zeuge bekundete weiter, er halte Pokern für ein Glücksspiel und habe es immer für ein solches gehalten. Er habe es deshalb nicht für richtig gehalten, daß der Minister Ruhstrat in dem Prozesse Ries-Biermann bekundet habe, er habe seit 12 bis 14 Jahren, oder seitdem er Oberstaatsanwalt geworden sei, nicht mehr an einem Glücksspiel teilgenommen. – Vert.: Sie sind also der Ansicht, daß die eigentlichen Zeugenerklärungen des

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/131&oldid=- (Version vom 11.7.2024)