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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

machen, daß, wenn eine Frage an ihn, in bezug auf den § 343 des Strafgesetzbuchs gestellt werden sollte, er berechtigt ist, die Antwort zu verweigern. Der erwähnte Paragraph lautet: „Ein Beamter, welcher in einer Untersuchung Zwangsmittel anwendet oder anwenden läßt, um ein Geständnis oder Aussagen zu erpressen, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft“. – Vors.: Ich mache Sie darauf aufmerksam, Herr Zeuge, daß, wenn eine Frage an Sie gerichtet werden sollte, durch deren Beantwortung Sie sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen könnten, Sie berechtigt sind, die Antwort zu verweigern. – Polizeikommissar Böning bekundete darauf auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe den Angeklagten in der Untersuchungshaft sehr eingehend vernommen. Der Angeklagte habe ihm schließlich gesagt: Er könne die Behauptung nicht mehr aufrechterhalten, daß Minister Ruhstrat mit Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell „Lustige Sieben“ gespielt habe. Es war das nur eine Schlußfolgerung, weil die drei Herren zusammen Karten gespielt haben. Er bleibe aber dabei, daß Minister Ruhstrat „Lustige Sieben“ gespielt habe, er wisse nur nicht, mit wem er gespielt habe. Er habe dies auch in der Oldenburger Strafkammerverhandlung sagen wollen, es aber nicht getan, da Laturnus unaufhörlich auf ihn eingeredet habe, er müsse bei seiner Aussage bleiben, und er sich auch fürchtete, wegen Meineids verhaftet zu werden. Vors.: Ist es richtig, daß Sie den Versuch machten, dem Angeklagten Mißtrauen gegen seine Verteidiger einzuflößen? – Zeuge: Das habe ich nicht getan. Ich habe allerdings dem Angeklagten gesagt: Es ist selbstverständlich, daß die Verteidiger zunächst die Interessen des „Residenzboten“ wahrnehmen. – Vors.: Haben Sie dem Angeklagten gesagt: Die Verteidiger haben nur ihr Honorar im Auge, er solle diesen das Mandat entziehen und sich einen Verteidiger von Amts wegen bestellen lassen? – Zeuge: Ich habe dem Angeklagten gesagt: Infolge seines Geständnisses könnte

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 121. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/125&oldid=- (Version vom 5.7.2024)