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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

hineingedrängt wurde und auch nicht festgestellt ist, welche Einflüsse und Zuflüsterungen auf ihn eingewirkt haben. Angesichts dieser Erwägungen ist, wie geschehen, erkannt und sind dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.

Anfang April 1905 hatte sich Biermann wegen derselben Beleidigung und auch wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Wisser vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Oldenburg zu verantworten. Er wurde nach dreitägiger Verhand- lung zu einer Gesamtstrafe von einem Jahre, drei Monaten Gefängnis verurteilt. – Am 11. Juli 1905 begann, vor dem Schwurgericht zu Bückeburg, der Prozeß wider den Kellner Meyer wegen wissentlichen Meineids. – Den Gerichtshof bildeten: Landgerichtsrat Wippermann (Vorsitzender), Landgerichtsrat Reiche und Gerichtsassessor Dr. Zwitzers (Beisitzende). – Die öffentliche Anklagebehörde vertraten Staatsanwalt Becker (Oldenburg) und Preußischer Gerichtsassessor Weßberge (Bückeburg). Die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Dr. Sprenger (Bremen), Dr. Herz und Dr. Jonas (Altona). Da die beiden ersten Verteidiger als Zeugen benannt waren, so war Rechtsanwalt Steinemann (Stadthagen) zum Offizialverteidiger ernannt. – Der Angeklagte Meyer war am 31. Oktober 1883 in Walle bei Bremen geboren. Er war ein mittelgroßer, kräftig gebauter, hübscher junger Mann mit schön frisiertem goldblondem Haar. Sein Gesicht war fast bartlos. Er sah auffallend blaß aus; die lange Untersuchungshaft schien nicht ohne Einfluß auf ihn geblieben zu sein. – Der Angeklagte Meyer gab auf Befragen des Vorsitzenden an: Er habe in Bremen die Volksschule besucht und frühzeitig seinen Vater verloren. Nach Beendigung der Schulzeit habe er sich zuerst in Bremen der Kellnerlaufbahn gewidmet. Er sei ziemlich weit herumgekommen, bis er schließlich nach Oldenburg in Stellung kam. Er war der einzige der Söhne seiner Stiefmutter, der dieser reichliche Unterstützungen zukommen ließ. – Vors.: Wie

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/115&oldid=- (Version vom 4.7.2024)