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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Protokolls. Aus diesem Grunde gehen wir bei der Protokollierung von Zeugenaussagen mit der strengsten Sorgfalt zu Werke. Ich weiß nicht, ob dasselbe Verfahren von den Oldenburger Anwälten beobachtet wird. Trotzalledem wurde ich von dem Herrn Nebenkläger in der erwähnten Weise angegriffen. Der Herr Nebenkläger hätte sich ja bei mir nach dem Zustandekommen der protokollarischen Erklärung erkundigen können. Ich habe keinerlei Geheimnisse. Meine Akten stehen mit Erlaubnis meiner Klienten jedermann zur Einsicht frei. – Nebenkläger Minister Ruhstrat: Ich finde es sehr eigentümlich, daß, nachdem im „Residenzboten“ fortwährend geschrieben wurde: ein Strafantrag ist uns sehr erwünscht, dann werden wir unsere Behauptungen vor Gericht beweisen, man plötzlich auf alle weiteren Beweise verzichtet. Es ist behauptet worden: Ich habe bis in die letzte Zeit, noch 1903 „Lustige Sieben“ mit jungen Referendaren gespielt, ja, es ist behauptet worden, ich hätte beim Examen mit den jungen Referendaren gekneipt und alsdann mit ihnen gejeut, den Beweis ist man aber vollständig schuldig geblieben. Ich bemerke, daß Herr Rechtsanwalt Sprenger die Aussagen des Zeugen Meyer in dem Prozeß Kruse als eine Tatsache vorgebracht hat. Wäre dies nicht geschehen, dann wäre dieser Prozeß und der ganze Skandal nicht gewesen. – Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich erwidere, was ich bereits als Zeuge gesagt habe: ich habe es sofort bezweifelt, daß Herr Minister Ruhstrat bei der Examenfeier mit den jungen Referendaren gekneipt und alsdann mit diesen zusammen gejeut hat. All die anderen Aussagen hat doch aber der Zeuge Meyer mit vollster Bestimmtheit aufrecht erhalten, ja, er ist sogar noch darüber hinausgegangen. Jedenfalls ist doch erwiesen, daß der Herr Minister bis in die jüngste Zeit gepokert hat. Ich war jedenfalls genötigt, im Prozeß Kruse die Aussagen Meyers vorzubringen. – Nebenkläger Minister Ruhstrat: Ich beantrage, noch Frau Biermann zu vernehmen. Diese

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/109&oldid=- (Version vom 17.6.2024)