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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

bewußt gewesen sein, daß Sie sich im Sinne des Paragraphen 332 schuldig machen. Sie werden zugeben, daß man diese Frage nur verneinen kann, wenn man zu der Annahme gelangt, es liegt der Paragraph 51 des Straf-Gesetzbuches vor? – Angekl.: (zögernd): Ich kann nur wiederholen, daß ich an eine strafbare Handlung nicht gedacht habe. – Frau Granzow-Breslau wurde unter Aussetzung der Vereidigung vernommen und ihr vom Vorsitzenden bedeutet: Wenn sie befürchte, sich durch Beantwortung einer Frage einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen, sei sie berechtigt, die Antwort zu verweigern. Die Zeugin bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Sie habe dem Angeklagten Blumenberg vielfach Geld geliehen, bezw. Darlehen vermittelt. Es sei ihr wohl bekannt gewesen, daß Blumenberg verschuldet war, er sagte ihr aber, er werde in nächster Zeit Landgerichtsdirektor werden, beziehe alsdann ein größeres Gehalt und außerdem habe er die Heirat mit einer sehr vermögenden Dame in sicherer Aussicht. Sie habe sich in uneigennütziger Weise für den Prozeß Goldstein wider Fiskus interessiert, jedes Geldinteresse habe ihr dabei ferngelegen. Sie gebe allerdings zu, mit dem Schwiegersohn Goldsteins, Möbelhändler Zernik, in Geschäftsverbindung zu stehen. Sie habe auch gewußt, daß Blumenberg, der nicht Mitglied der zweiten Zivilkammer war, keinerlei Einfluß auf den Gang des Prozesses hatte, sie wollte auch nur, daß Blumenberg vermöge seiner gesellschaftlichen Stellung einen Vergleich herbeiführe. – Vors.: Es war Ihnen doch aber bekannt, daß dazu eine Akteneinsicht erforderlich war. – Zeugin: Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht. – Vors.: Sie haben zweifellos sich gesagt: Blumenberg ist beim hiesigen Landgericht und kann infolgedessen für eine günstige Wendung des Prozesses viel tun? – Zeugin: Ich wollte nur, daß ein Vergleich zustande komme. – Vors.: Haben Sie dabei nicht daran gedacht, daß Landgerichtsrat Blumenberg, um einen Vergleich herbeizuführen,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/90&oldid=- (Version vom 4.12.2023)