Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4 | |
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gewisse Trübung. Der Sachverständige zeigte den Geschworenen in Mikroskopen Menschenblut, Blut von Säugetieren, Blut von Vögeln und kam zu dem Ergebnis, daß das im Korbe gefundene Blut Menschenblut sei. – Vert.: Herr Sachverständiger ist Ihnen bekannt, daß der Gerichtsarzt Dr. Georg Struwe sagt, eine Färbung des Blutes sei noch kein Beweis für Menschenblut. – Dr. Schulz: Ich habe ja bereits gesagt: Wenn man feststellen will, ob man Menschenblut habe, dann darf der Zusatz von Serum nicht zu groß sein; man bekommt sonst auch bei Tierblut eine gewisse Trübung. – Auf die Frage, daß sich zwei Autoritäten in der Medizinischen Wochenschrift gegen seine Schlußfolgerungen aussprechen, sagte der Sachverständige: Diese Aufsätze datieren aus dem Jahre 1901, man sei inzwischen zu anderen Anschauungen gekommen. – Der Sachverständige, Dr. Engel, suchte des längeren auseinanderzusetzen, daß die von Dr. Schulz angewandte Untersuchungsmethode nicht zweckentsprechend sei, um feststellen zu können, daß das im Korbe vorgefundene Blut Menschenblut sei. – Professor Dr. Wassermann führte unter eingehender Begründung aus: Die von Dr. Schulz angewandte Methode entspreche vollständig den neuesten Forschungen der Wissenschaft. Das Institut für Staatsarzneikunde sei durchaus befugt, Blutuntersuchungen vorzunehmen. Er halte es für zweifellos festgestellt, daß das im Korbe gefundene Blut Menschenblut sei. – Dr. Schulz bemerkte noch auf Befragen: Er halte es für ausgeschlossen, daß das im Korbe vorgefundene Blut Menstruationsblut sei. – Prof. Dr. Wassermann schloß sich dieser Anschauung an. – Am letzten Verhandlungstage waren der Oberstaatsanwalt am Kammergericht Dr. Wachler und Oberstaatsanw. Dr. Isenbiel vom Landgericht Berlin I im Sitzungssaale erschienen. Nach Formulierung der Schuldfragen, die auf Mord und Sittlichkeitsverbrechen lauteten, nahm das Wort Staatsanwalt Dr. Lindow: M. H. Geschworenen! Selten hat wohl ein Verbrechen
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/67&oldid=- (Version vom 31.7.2018)