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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

menschlichem Ermessen bestehen die Fasern aus Wolle, sie können weder aus Seide, Baumwolle oder Leinewand bestehen. Andere Stoffe können nicht in Frage kommen. Der Sachverständige zeigte den Geschworenen das Zeitungspapier, in dem die Leichenteile eingewickelt waren, das deutliche rote Flecken habe. – Der Verteidiger bemerkte: Die Beweisaufnahme habe ergeben, daß nur der Kopf in Zeitungspapier eingewickelt war. – Auf Befragen des Staatsanwalts sagte Dr. Jeserich: Er sei seit 27 Jahren Gerichtschemiker und habe sich vorwiegend mit forensischen Untersuchungen befaßt. Er habe monatlich mindestens 5 Blutuntersuchungen innerhalb der 27 Jahre vorgenommen. Er rechne nicht prozentualiter, er halte es aber für festgestellt, daß die Fäden Wolle seien und Blutfarbstoff enthalten. Er schließe sich im weiteren dem Gutachten des Dr. Schulz an: Es spreche nichts gegen die Annahme, daß die Fasern im Korbe mit denen, die aus dem Unterrock genommen seien, übereinstimmen. – Dr. Engel: Wenn die Erfahrung ins Gewicht gelegt werden soll, so müsse er sagen, daß er seit 1886 Chemiker an der königlichen Charité sei und seit dieser Zeit als Vortragender, Untersuchender und Dozierender in Blutsachen dort fungiert habe. Er müsse aber an seinem Gutachten festhalten, es könne mit 90 Prozent Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß die Fasern aus Wolle bestehen, die Fasern, angesichts des geringen Farbstoffs keine Blutspuren enthalten und daß eine Identität[WS 1] der Fasern, die im Korbe und denen, die aus dem Unterrock gefunden seien, nicht nachgewiesen sei. – Gerichtsarzt, Geh. Medizinalrat, Professor Dr. Straßmann schloß sich durchweg dem Gutachten seines Assistenten Dr. Schulz an. – Professor Dr. Wassermann: Er sei ordentlicher Professor an der Universität in Berlin und Direktor des Königlichen Instituts für Infektionskrankheiten. Wenn man aus einem Stoff Blut auswasche oder den Stoff längere Zeit ins Wasser lege, gehe die Blutfarbe wohl aus, es bleiben aber gelbe Flecken zurück.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/64&oldid=- (Version vom 31.7.2018)