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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Mieltschin befunden. Der Vorsitzende verlas alsdann die Dienstvorschrift für den Inspektor der Anstalt Lichtenberg, die auch für Mieltschin hatte gelten sollen. Sie setzte fest, daß nach vorheriger Anhörung des Zöglings über ihn verhängt werden können: Versagung des Besuches Angehöriger; Strafarbeit; Entziehung der Arbeitsbelohnung; Entziehung des Urlaubs; Arrest; bei Versagen aller anderen Strafmaßregeln körperliche Züchtigungen mit einem Rohrstock bis zu 10, in besonders schweren Fällen bis zu 20 Hieben. Bei Schwächlichkeit oder Kränklichkeit des Zöglings sowie bei der Bestrafung mit mehr als 10 Hieben muß vorher der Arzt gehört werden. Nur mit dessen Zustimmung darf Arrest von mehr als 1 Tag verhängt werden, Arrest von mehr als 5 Tagen bedarf der Genehmigung des Vorsitzenden der Waisendeputation. – Vors.: Nun, Angeklagter Breithaupt, was für Strafen haben Sie aus eigener Machtvollkommenheit festgesetzt? – Angekl.: In erster Linie straften wir mit Schlägen. – Vors.: In erster Linie mit Schlägen!? – Angekl.: In zweiter Linie mit Einsperrung, in dritter Linie mit Kostentziehung. – Vors.: Wäre es nicht zweckmäßiger gewesen, erst in dritter Linie mit Schlägen zu strafen? Als Pädagoge mußten Sie doch wissen, daß man mit den weniger strengen Strafen beginnt. – Angekl.: Das mag sein. Wir haben ja zuerst auch alles in Güte versucht. Dann haben wir zunächst wenig Hiebe gegeben. – Der Angeklagte gab weiter an: Zum erstenmal sei nach 14 Tagen einer geschlagen worden, und zwar der Zögling Pekel, der Zigaretten gestohlen und Fluchtabsichten geäußert hatte. Er, Breithaupt, habe da geglaubt, mit Strenge vorgehen zu sollen. – Vors.: Mit Stock oder Peitsche? – Angekl.: Ich glaube, mit der Peitsche. – Der Vorsitzende zeigte zwei Reitpeitschen und eine Klopfpeitsche, die als Überführungsstücke vor ihm lagen. Die geflochtene Klopfpeitsche habe, so bemerkte der Angeklagte, anfänglich zum Kleiderreinigen gedient. Er selber habe im Vaterhaus manchmal mit solcher Klopfpeitsche Schläge

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/237&oldid=- (Version vom 16.12.2023)