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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Breithaupt und seiner Helfershelfer, die den Hauslehrer Dippold in den Schatten stellten, riefen schließlich in der Öffentlichkeit eine derartige Empörung hervor, daß der Berliner Magistrat Veranlassung nahm, die der Anstalt überwiesenen Zöglinge zurückzurufen. Einige Eltern der mißhandelten Knaben erstatteten Strafanzeige. Aus diesem Anlaß wurde Pastor Breithaupt und seine „Aufseher“ schließlich vom Amte suspendiert, die Mieltschiner Anstalt geschlossen und die Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung mittelst gefährlicher Werkzeuge und in einer die Gesundheit und das Leben gefährdenden Weise und wegen Freiheitsberaubung gegen sie erhoben. Zuständig wäre die Strafkammer in Gnesen gewesen. Da jedoch fast sämtliche ehemalige Mieltschiner Fürsorgezöglinge in Berlin und Umgegend wohnten, so wurde die Sache im fiskalischen Interesse an das Landgericht Berlin III verwiesen. Außer Breithaupt waren angeklagt: Kaufmann Julius Engel, Schneider Karl Wrobel, Bautechniker Martin Wendland, Tischler Adolf Wrezinski, Waschmeister Emil Schüler, frühere Erziehungsbeamte Max Riemschneider, Schneidergeselle Georg Lang und Kutscher Richard Habedank. Diese sollen, da bei den vielen Schlägen den Erzieher bzw. Aufsehern oftmals der Arm erlahmte, sich bei der Prozedur abgelöst haben. Es waren zu der Verhandlung Magistratsrat Dr. Voigt (Berlin), Pastor Matthies (Witkowo), Pastor v. Bodelschwingh (Bethel bei Bielefeld), Baron v. Lepel (Freystadt), mehrere andere Geistliche, Lehrer, Oberförster, Ärzte und über 70 Fürsorgezöglinge als Zeugen und mehrere Sachverständige geladen. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Dr. Gockel; die öffentliche Anklage vertraten Staatsanwalt Dr. Reiner und Gerichtsassessor Dr. Simon. Die Verteidigung führten die Justizräte Leonhard Friedmann und Wronker, Rechtsanwalt Dr. Hirschfeld und Rechtsanwalt Dr. Illch. Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld hatte sich im Auftrage einiger Eltern der Mißhandelten der Anklage als Nebenkläger angeschlossen

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/233&oldid=- (Version vom 16.12.2023)