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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Amt „zur Verifizierung“ vorgelegt werden. – Angekl. Dr. Plötz, der alsdann vernommen wurde, versicherte: v. Lützow habe ihm wiederholt die Versicherung gegeben, er sei zu einer bestimmt angegebenen Zeit von Herrn v. Marschall empfangen worden. Er habe nicht den geringsten Zweifel gehabt, daß Herr von Marschall der Gewährsmann des Angeklagten v. Lützow sei. Erst durch das entschiedene Dementi des Wolffschen Bureaus sei er auf den Gedanken gekommen, daß es sich vielleicht um einen Schlag gegen Herrn von Marschall handeln könnte. Er habe deshalb an Frhrn. von Marschall geschrieben und durch den Wirkl. Legationsrat Dr. Hammann die Antwort erhalten, daß die Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung durchaus berechtigt seien. Er sei dann noch durch Herrn Dr. Hammann persönlich empfangen worden. Er habe Herrn v. Lützow im allgemeinen zugesagt, daß sein Name als Verfasser der von ihm gelieferten Artikel nicht genannt werden würde; in diesem wichtigen Falle habe er aber gleich erklärt, daß er ihn für die Richtigkeit dieses Artikels mit verantwortlich machen müsse. Er hätte Herrn Dr. Hammann aber den Namen des Herrn v. Lützow auch noch nicht genannt, wenn dieser ihm nicht die Versicherung abgegeben hätte, daß über den Inhalt der Unterredung absolutes Stillschweigen beobachtet werden solle. Dies war Herrn Dr. Hammann unter dem Zwange der Zeugnispflicht nicht möglich. Herr Dr. Hammann habe ihm ja selbst auch noch verschiedene Mitteilungen bei dieser Gelegenheit gemacht. Er habe ihm u. a. gesagt, daß seit Monaten gegen das Auswärtige Amt gehetzt und auf den Sturz des Herrn v. Marschall hingearbeitet werde; der fragliche Artikel sei nur ein Glied in dieser Kette. – Vors.: Wie kommt es dann aber, daß Sie trotz der Aufklärung, die Sie von dem Herrn Dr. Hammann erhalten haben, doch noch den zweiten Artikel aufgenommen haben? – Angekl. Dr. Plötz: v. Lützow ist trotz alledem dabei verblieben, daß die Mitteilung richtig sei. Er hat wiederholt

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/152&oldid=- (Version vom 31.10.2023)