Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 4 (1911).djvu/151

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Er habe nur von dem „Gewährsmann“ gesprochen und ehrenwörtlich versichert, daß die Sachen aus dem Auswärtigen Amte stammen. – Vert. Rechtsanwalt Schmielinski verwahrte den Angekl. Dr. Plötz gegen den Vorwurf des v. Lützow, daß dieser gegen ihn einen Verrat begangen habe. v. Lützow habe die Ermächtigung erteilt, ihn als den Verfasser zu nennen. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Lubczynski: Ich möchte von Herrn Dr. Plötz wissen, ob v. Lützow nicht auch andere Artikel geschrieben hat, die sich durchaus bewahrheiteten. – – Angekl. Dr. Plötz: v. Lützow hat nicht überwiegend falsche Nachrichten, sondern auch sehr wichtige, zutreffende gebracht, beispielsweise die zuerst stark bestrittene Nachricht von dem Rücktritt des Ministers v. Berlepsch, die sich durchaus bestätigt hatte. – Rechtsanwalt Dr. Lubczynski: Ist es dem Gerichtshofe bekannt, daß im Auswärtigen Amt viele Journalisten auch untergeordneter Art empfangen werden? – Vors.: Darüber wird morgen wohl Herr v. Marschall Auskunft geben können. – Rechtsanwalt Dr. Lubczynski: Ich kann aber nicht wissen, ob nicht Freiherr v. Marschall aus öffentlich rechtlichen Gründen die Verantwortung derartiger Fragen ablehnen wird. – Oberstaatsanwalt Drescher: Dem gegen- über kann ich die Versicherung geben, daß alle diese Fragen, die an die Beamten des Auswärtigen Amtes gerichtet werden, diesem keineswegs peinlich sein werden. Im Gegenteil, es besteht das größte Interesse für alle Beteiligten, die ganze Sache in breitester Öffentlichkeit zu verhandeln und Klarheit nach allen Seiten hin zu verbreiten. – Rechtsanwalt Dr. Lubczynski behielt sich vor, bei der Vernehmung des Freiherrn v. Marschall Fragen dahin zu stellen: ob sämtliche Kaiserreden dem Wolffschen Bureau nicht durch einen Berichterstatter, sondern durch einen Herrn aus der Umgebung des Kaisers übermittelt werden und ob nicht alle Telegramme des Wolffschen Bureaus, welche auswärtige politische Angelegenheiten betreffen, vorher dem Auswärtigen

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/151&oldid=- (Version vom 31.10.2023)