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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

ist jedoch nicht gegen ihn anzuwenden. Der Verteidiger suchte diese seine Rechtsansicht in eingehender Weise und unter Hinweis auf Reichsgerichtsentscheidungen zu begründen und fuhr alsdann fort: Ich verneine, daß der Angeklagte für Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht Geschenke oder andere Vorteile angenommen, gefordert oder sich hat versprechen lassen, er hat lediglich gelegentlich seiner Auskunftserteilung seine Interessen wahrzunehmen gesucht. Die Handlungsweise des Angeklagten ist gewiß höchst verwerflich. Sie kann aber nicht von dem Strafrichter, sondern nur von dem Disziplinarrichter geahndet werden. Der Angeklagte ist zweifellos von den Wucherern auf die Bahn des Verbrechens gedrängt worden. Leute, wie der Angeklagte, werden von den Wucherern nicht bloß ausgesaugt, sondern außerdem noch erdrosselt, denn es ist das Wesen des Wucherertums, daß es nicht nur unerschwingliche Zinsen verlangt, sondern das Darlehn nur teelöffelweise gibt. Die weiteren Anklagefälle sind mehr alltäglicher Natur. Die Handlungsweise des Angeklagten ist gewiß im höchsten Grade verwerflich, ich vermisse aber die strafrechtliche Grundlage für den Betrug und die Unterschlagungen. Ich vermisse die Vorspiegelung falscher Tatsachen, sowie auch, daß sich Blumenberg eine fremde bewegliche Sache, die er im Besitz hatte, rechtswidrig zugeeignet hat. Der Verteidiger suchte das im einzelnen nachzuweisen und fuhr fort: Über die Arrestbrüche verliere ich kein Wort. Sollte der hohe Gerichtshof die Amtsverbrechen dennoch für vorliegend erachten, dann ersuche ich, dem Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen. Ich will nicht auf den Paragraph 51 kommen. Allein wenn der Paragraph 51 des Strafgesetzbuches de lege ferenda, wie ich ihn wünsche, gefaßt wäre, daß er willensschwachen Leuten zu gute kommen müßte, dann wäre er zweifellos auf den Angeklagten Blumenberg anzuwenden. Daß der Angeklagte Blumenberg von Not, Kummer und Sorge geradezu

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/122&oldid=- (Version vom 13.12.2023)